Source: OJ L 333, 27.12.2022, pp. 164–198
Current language: DE
Recital 16 Consistent identification of critical entities
Um sicherzustellen, dass alle entsprechenden Einrichtungen den Resilienzanforderungen dieser Richtlinie unterliegen, und um diesbezügliche Unterschiede zu verringern, ist es wichtig, harmonisierte Vorschriften festzulegen, die eine einheitliche Ermittlung kritischer Einrichtungen in der gesamten Union ermöglichen und die es den Mitgliedstaaten dennoch auch erlauben, den Aufgaben und der Bedeutung dieser Einrichtungen auf nationaler Ebene angemessen Rechnung zu tragen. Unter Anwendung der in dieser Richtlinie festgelegten Kriterien sollte jeder Mitgliedstaat Einrichtungen ermitteln, die einen oder mehrere wesentliche Dienste erbringen und die in seinem Hoheitsgebiet tätig sind und ihre kritischen Infrastrukturen befinden sich dort. Es sollte davon ausgegangen werden, dass eine Einrichtung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats tätig ist, in dem sie Tätigkeiten ausübt, die für den betreffenden wesentlichen Dienst bzw. für die betreffenden wesentlichen Dienste erforderlich sind, und in dem sich die kritische Infrastruktur dieser Einrichtung, die zur Erbringung dieses Dienstes bzw. dieser Dienste genutzt wird, befindet. Wenn es in einem Mitgliedstaat keine Einrichtung gibt, die diese Kriterien erfüllt, sollte dieser Mitgliedstaat nicht verpflichtet sein, eine kritische Einrichtungeine öffentliche oder private Einrichtung, die ein Mitgliedstaat in Anwendung des Artikels 6 als einer der Kategorien in der dritten Spalte der Tabelle im Anhang angehörend eingestuft hat; in dem entsprechenden Sektor oder Teilsektor zu ermitteln. Im Interesse der Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz und Rechtssicherheit sollten geeignete Vorschriften festgelegt werden, um Einrichtungen mitzuteilen, dass sie als kritische Einrichtungen eingestuft wurden.