Source: OJ L 333, 27.12.2022, pp. 164–198
Current language: DE
Recital 32 Background checks to mitigate insider threats
Das Risikodas Potenzial für Verluste oder Störungen, die durch einen Sicherheitsvorfall verursacht werden, das als eine Kombination des Ausmaßes eines solchen Verlusts oder einer solchen Störung und der Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Sicherheitsvorfalls zum Ausdruck gebracht wird;, dass Mitarbeiter kritischer Einrichtungen oder ihre Auftragnehmer beispielsweise ihre Zugangsrechte innerhalb der Organisation der kritischen Einrichtung missbrauchen, um Schaden zu verursachen, gibt zunehmend Anlass zur Sorge. Die Mitgliedstaaten sollten daher die Bedingungen präzisieren, unter denen kritische Einrichtungen in hinreichend begründeten Fällen und unter Berücksichtigung der Risikobewertungen durch Mitgliedstaaten Anträge auf Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Personen stellen dürfen, die bestimmten Kategorien ihres Personals angehören. Es sollte sichergestellt werden, dass die entsprechenden Behörden die Anträge innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens prüfen und im Einklang mit dem nationalen Recht und den Verfahren sowie mit dem entsprechenden geltenden Unionsrecht, auch hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten, verarbeiten. Um sich der Identität einer Person zu vergewissern, die einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen wird, ist es angezeigt, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem geltenden Recht einen Identitätsnachweis wie einen Reisepass, einen nationalen Personalausweis oder eine digitale Form des Identitätsnachweises verlangen.