Source: OJ L 333, 27.12.2022, pp. 164–198
Current language: DE
Recital 36 Advisory missions
Sind zusätzliche Informationen erforderlich, um eine kritische Einrichtungeine öffentliche oder private Einrichtung, die ein Mitgliedstaat in Anwendung des Artikels 6 als einer der Kategorien in der dritten Spalte der Tabelle im Anhang angehörend eingestuft hat; bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dieser Richtlinie beraten zu können oder um zu bewerten, ob eine kritische Einrichtungeine öffentliche oder private Einrichtung, die ein Mitgliedstaat in Anwendung des Artikels 6 als einer der Kategorien in der dritten Spalte der Tabelle im Anhang angehörend eingestuft hat; von besonderer Bedeutung für Europa diese Verpflichtungen erfüllt, so sollte der Mitgliedstaat, der eine kritische Einrichtungeine öffentliche oder private Einrichtung, die ein Mitgliedstaat in Anwendung des Artikels 6 als einer der Kategorien in der dritten Spalte der Tabelle im Anhang angehörend eingestuft hat; von besonderer Bedeutung für Europa als kritische Einrichtungeine öffentliche oder private Einrichtung, die ein Mitgliedstaat in Anwendung des Artikels 6 als einer der Kategorien in der dritten Spalte der Tabelle im Anhang angehörend eingestuft hat; ermittelt hat, auf ein begründetes Ersuchen der Kommission oder eines oder mehrerer Mitgliedstaaten, für die oder in denen der wesentliche Dienst erbracht wird, der Kommission bestimmte Informationen gemäß der vorliegenden Richtlinie bereitstellen. Die Kommission sollte im Einvernehmen mit dem Mitgliedstaat, der die kritische Einrichtungeine öffentliche oder private Einrichtung, die ein Mitgliedstaat in Anwendung des Artikels 6 als einer der Kategorien in der dritten Spalte der Tabelle im Anhang angehörend eingestuft hat; von besonderer Bedeutung für Europa als eine kritische Einrichtungeine öffentliche oder private Einrichtung, die ein Mitgliedstaat in Anwendung des Artikels 6 als einer der Kategorien in der dritten Spalte der Tabelle im Anhang angehörend eingestuft hat; eingestuft hat, in der Lage sein, eine Beratungsmission zur Bewertung der von dieser Einrichtung ergriffenen Maßnahmen zu organisieren. Um sicherzustellen, dass diese Beratungsmissionen ordnungsgemäß durchgeführt werden, sollten insbesondere in Bezug auf die Organisation und Durchführung von Beratungsmissionen, die zu ergreifenden Folgemaßnahmen und die Verpflichtungen, die sich für die betreffenden kritischen Einrichtungen von besonderer Bedeutung für Europa in diesem Zusammenhang ergeben, ergänzende Vorschriften festgelegt werden. Unbeschadet dessen, dass der Mitgliedstaat, in dem die Beratungsmission durchgeführt wird, sowie die betreffende kritische Einrichtungeine öffentliche oder private Einrichtung, die ein Mitgliedstaat in Anwendung des Artikels 6 als einer der Kategorien in der dritten Spalte der Tabelle im Anhang angehörend eingestuft hat; die in dieser Richtlinie festgelegten Vorschriften einhalten müssen, sollten die Beratungsmissionen den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats — beispielsweise über die genauen Bedingungen für den Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten oder Dokumenten und über Rechtsbehelfe — unterliegen. Das für solche Beratungsmissionen erforderliche spezifische Fachwissen könnte gegebenenfalls über das durch den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(22)Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 924). eingerichtete Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen angefordert werden.