Source: OJ L 333, 27.12.2022, pp. 164–198
Current language: DE
Recital 38 The Critical Entities Resilience Group and Cooperation Group under the NIS 2 directive
Die Gruppe für die Resilienzdie Fähigkeit einer kritischen Einrichtung, einen Sicherheitsvorfall zu verhindern, sich davor zu schützen, darauf zu reagieren, einen solchen abzuwehren, die Folgen eines solchen Vorfalls zu begrenzen, einen Sicherheitsvorfall aufzufangen, zu bewältigen und sich von einem solchen Vorfall zu erholen; kritischer Einrichtungen sollte mit der durch die Richtlinie (EU) 2022/2555 eingesetzten Kooperationsgruppe zusammenarbeiten, um einen umfassenden Rahmen für die Cyberresilienz und die nicht cyberbezogene Resilienzdie Fähigkeit einer kritischen Einrichtung, einen Sicherheitsvorfall zu verhindern, sich davor zu schützen, darauf zu reagieren, einen solchen abzuwehren, die Folgen eines solchen Vorfalls zu begrenzen, einen Sicherheitsvorfall aufzufangen, zu bewältigen und sich von einem solchen Vorfall zu erholen; kritischer Einrichtungen unterstützen. Die Gruppe für die Resilienzdie Fähigkeit einer kritischen Einrichtung, einen Sicherheitsvorfall zu verhindern, sich davor zu schützen, darauf zu reagieren, einen solchen abzuwehren, die Folgen eines solchen Vorfalls zu begrenzen, einen Sicherheitsvorfall aufzufangen, zu bewältigen und sich von einem solchen Vorfall zu erholen; kritischer Einrichtungen und die durch die Richtlinie (EU) 2022/2555 eingesetzte Kooperationsgruppe sollten einen regelmäßigen Dialog aufnehmen, um die Zusammenarbeit zwischen den gemäß der vorliegenden Richtlinie und der Richtlinie (EU) 2022/2555 zuständigen Behörden zu fördern und den Informationsaustausch insbesondere zu Themen, die für beide Gruppen von Belang sind, zu erleichtern.