Source: OJ L 333, 27.12.2022, pp. 164–198

Current language: DE

Recital 5 Scope of critical infrastructure


Die wachsenden gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen Infrastrukturen und Sektoren sind das Ergebnis eines sich über immer mehr Grenzen hinweg erstreckenden und zunehmend verflochtenen Dienstleistungsnetzes, das wichtige Infrastrukturen in der gesamten Union nutzt, und zwar in den Sektoren Energie, Verkehr, Banken, Trinkwasser, Abwasser, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln, Gesundheit, Weltraum, Finanzmarktinfrastruktur sowie digitale Infrastruktur als auch in bestimmten Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Der Weltraumsektor fällt in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie in Bezug auf die Erbringung bestimmter Dienste, die von Bodeninfrastrukturen abhängig sind, die sich im Eigentum von Mitgliedstaaten oder privaten Parteien befinden und von diesen verwaltet und betrieben werden; folglich fallen Infrastrukturen, die sich im Eigentum der Union befinden oder von der Union oder in ihrem Namen im Rahmen ihres Weltraumprogramms verwaltet oder betrieben werden, nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie.

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