Source: OJ L, 2024/1507, 30.5.2024
Current language: DE
Artikel 2 Kriterien und Faktoren für die Befugnisse der EBA zur vorübergehenden Intervention
Um festzustellen, ob erhebliche Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes oder eine Bedrohung für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität der Märkte für Kryptowerte oder für die Stabilität des Finanzsystems in der Union als Ganzes oder von Teilen dieses Finanzsystems bestehen, trägt die EBA folgenden Faktoren und Kriterien Rechnung:
dem Grad an Komplexität des vermögenswertereferenzierten Tokens oder E-Geld-Tokenseinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder der Art der Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; mit Blick auf die gemäß Buchstabe c beurteilte Art der Kunden, die an der Tätigkeit oder Praxis beteiligt ist, wobei insbesondere Folgendes berücksichtigt wird:
der Grad an Transparenz der Kosten und Entgelte, die mit dem vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder mit der Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; verbunden sind, und insbesondere die mangelnde Transparenz im Falle mehrerer Kosten- und Entgeltebenen;
die Art und Größenordnung etwaiger Risiken;
der Umfang und die Zusammensetzung der in Artikel 36 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird;;
ob das vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; mit anderen Produkten gebündelt oder mit anderen Dienstleistungen verknüpft ist;
die Komplexität etwaiger Geschäftsbedingungen;
dem Umfang möglicher negativer Auswirkungen, wobei insbesondere Folgendes berücksichtigt wird:
der Referenzwert des vermögenswertereferenzierten Tokens oder E-Geld-Tokenseinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;;
die Zahl der beteiligten Kunden, Token-Inhaber oder Marktteilnehmer;
der relative Anteil des vermögenswertereferenzierten Tokens oder E-Geld-Tokenseinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; an den Portfolios der Anleger;
die Wahrscheinlichkeit, Größenordnung und Art etwaiger Schäden, einschließlich der Höhe des möglichen Verlusts;
die zu erwartende Dauer der negativen Auswirkungen;
das Emissionsvolumen;
die Zahl der beteiligten Intermediäre;
das Wachstum des Markts oder der Verkaufszahlen;
der durchschnittliche Betrag, den jeder Kundeeine natürliche oder juristische Person, für die ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt; in das vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; investiert hat;
der Art der Kunden, die an einer Tätigkeit oder Praxis in Zusammenhang mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; beteiligt ist oder an die ein vermögenswertereferenziertes Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; vermarktet oder verkauft wird, wobei insbesondere Folgendes berücksichtigt wird:
ob es sich bei dem Kunden um einen Kleinanlegerjede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen; oder einen qualifizierten Anleger handelt;
die Kenntnisse und Fähigkeiten der Kunden, einschließlich ihres Bildungsabschlusses und ihrer Erfahrung mit ähnlichen Produkten oder Verkaufspraktiken;
die wirtschaftliche Lage der Kunden, einschließlich ihres Einkommens und Vermögens;
die wichtigsten finanziellen Ziele der Kunden, auch ob für die Altersvorsorge gespart oder ein Eigenheim finanziert werden soll;
dem Grad an Transparenz des vermögenswertereferenzierten Tokens oder E-Geld-Tokenseinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder der Art der Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;, wobei insbesondere Folgendes berücksichtigt wird:
etwaige versteckte Kosten und Entgelte;
der Einsatz von Techniken, die die Aufmerksamkeit der Kunden wecken, aber nicht unbedingt die Eignung oder Gesamtqualität des Produkts oder der Dienstleistung widerspiegeln;
die Art der Risiken und die Risikotransparenz;
irreführende Produktbezeichnungen, Wortwahl oder sonstige Angaben, die ein höheres Maß an Sicherheit oder Rendite suggerieren als tatsächlich möglich oder wahrscheinlich oder die nicht vorhandene Produktmerkmale implizieren;
unfaire, unklare oder irreführende Informationen bei der Kommunikation;
den besonderen Merkmalen oder Komponenten des vermögenswertereferenzierten Tokens oder E-Geld-Tokenseinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder der mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; zusammenhängenden Tätigkeit oder Praxis;
Existenz und Grad einer Diskrepanz zwischen der erwarteten Rendite oder dem erwarteten Gewinn für die Anleger und dem Verlustrisiko, das bei dem vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder der mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; zusammenhängenden Tätigkeit oder Praxis besteht, wobei insbesondere Folgendes berücksichtigt wird:
die Strukturierungskosten bei solchen vermögenswertereferenzierten Token, E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; und bei einer solchen Tätigkeit oder Praxis sowie sonstige Kosten;
die Diskrepanz zu dem beim Emittenten verbliebenen Emittentenrisiko;
das Risko-/Ertragsprofil oder das Risko-/Nutzenprofil;
zu welchen Kosten und wie problemlos Anleger das betreffende vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; veräußern oder auf ein anderes vermögenswertereferenziertes Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; umsteigen können, wobei insbesondere Folgendes berücksichtigt wird:
der Grad an Liquidität am Markt für das vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;;
die Häufigkeit der Handelsmöglichkeiten;
die Größe der Emission und des Sekundärmarkts;
ob Liquiditätsgeber oder Market Maker für den Sekundärmarkt vorhanden sind oder nicht;
die Merkmale des Handelssystems;
etwaige andere Austrittshindernisse;
der Bepreisung und den damit zusammenhängenden Kosten des vermögenswertereferenzierten Tokens oder E-Geld-Tokenseinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder der Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll;, wobei insbesondere einer der folgenden Aspekte berücksichtigt wird:
ob von versteckten oder sekundären Entgelten Gebrauch gemacht wird;
ob es Entgelte gibt, die nicht dem Niveau der erbrachten Dienstleistung entsprechen;
der bei dem vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; üblichen Verkaufspraxis, wobei insbesondere Folgendes berücksichtigt wird:
die genutzten Kommunikations- und Vertriebskanäle;
das Informations-, Marketing- oder sonstige Werbematerial in Verbindung mit der Anlage;
die angenommenen Anlagezwecke;
ob die Kaufentscheidung zweit- oder drittrangig einem früheren Kauf folgt;
der Finanz- und Geschäftslage des Emittenten eines vermögenswertereferenzierten Tokens oder E-Geld-Tokenseinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder des Erbringers damit zusammenhängender Dienstleistungen, wobei insbesondere einer der folgenden Aspekte berücksichtigt wird:
die Finanzlage des Emittenten des vermögenswertereferenzierten Tokens oder E-Geld-Tokenseinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder des Erbringers damit zusammenhängender Dienstleistungen;
die Transparenz der Geschäftslage des Emittenten des vermögenswertereferenzierten Tokens oder E-Geld-Tokenseinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder des Erbringers damit zusammenhängender Dienstleistungen;
ob zu einem vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; vom Emittenten, Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder Dienstleistungsanbieter unzureichende oder nicht verlässliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, um es den Marktteilnehmern, an die sich diese Informationen richten, zu ermöglichen, unter Berücksichtigung von Art und Typ des vermögenswertereferenzierten Tokens oder E-Geld-Tokenseinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; eine fundierte Entscheidung zu treffen;
ob das vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder die Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; für die Performance der Geschäfte, die die Teilnehmer oder Anleger am relevanten Markt eingehen, ein hohes Risiko darstellt;
ob das vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder die Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; die Wirtschaft der Union gegenüber Risiken anfällig machen würde;
ob die Merkmale eines vermögenswertereferenzierten Tokens oder E-Geld-Tokenseinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; dieses besonders anfällig für Finanzkriminalität machen, und insbesondere, ob diese Merkmale die Verwendung des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; handelt) für folgende Zwecke begünstigen könnten:
Betrug oder Unredlichkeit jeder Art;
Fehlverhalten an einem Finanzmarkt oder missbräuchliche Verwendung von Informationen in Bezug auf einen solchen Markt;
Verwertung von Erträgen aus Straftaten;
Terrorismusfinanzierung;
Erleichterung von Geldwäsche;
ob die mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; zusammenhängende Tätigkeit oder Praxis ein besonders hohes Risiko für die Widerstandsfähigkeit oder die reibungslose Funktionsweise von Märkten und deren Infrastruktur darstellt;
ob das vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder die Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; ein hohes Verwerfungsrisiko für Finanzinstitute mit sich bringt, die für das Finanzsystem der Union als bedeutsam angesehen werden;
der Relevanz des Vertriebs des vermögenswertereferenzierten Tokens oder E-Geld-Tokenseinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; als Finanzierungsquelle für den Emittenten;
ob ein vermögenswertereferenziertes Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; oder eine Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; für die Markt- oder Zahlungssysteme-Infrastruktur mit Risiken verbunden ist;
ob ein vermögenswertereferenziertes Token oder eine Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; das Vertrauen der Anleger in das Finanzsystem gefährden könnte.
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