Source: OJ L, 2025/416, 14.3.2025

Current language: DE

Artikel 1 Inhalt, Normen und Format der Daten zu Aufträgen über Kryptowerte


    1. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben, halten für jeden Auftrag über Kryptowerte, der über ihre Systeme angezeigt wird, die in den Artikeln 2 bis 15 genannten Angaben in dem in den Tabellen 2 und 3 des Anhangs spezifizierten Format zur Verfügung der zuständigen Behörden, sofern sie den jeweiligen Auftrag betreffen.

    1. Die in Absatz 1 genannten Daten werden in einem JSON-Format nach der in der ISO 20022-Norm festgelegten Methodik bereitgestellt.

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