Source: OJ L, 2025/416, 14.3.2025

Current language: DE

Artikel 11 Art des Auftrags über Kryptowerte


    1. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben, zeichnen für jeden eingegangenen Auftrag unter Verwendung ihrer eigenen Spezifikationen die Art des eingegangenen Auftrags nach den Spezifikationen in Tabelle 2 Feld 21 des Anhangs auf.

    1. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben, stufen jeden eingegangenen Auftrag nach den Spezifikationen in Tabelle 2 Feld 22 des Anhangs entweder als Limit-Order oder als Stop-Order ein.

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