Source: OJ L, 2025/416, 14.3.2025

Current language: DE

Artikel 7 Gültigkeitsdauer und Auftragsbeschränkungen


    1. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben, zeichnen die in Tabelle 2 Felder 9 und 10 des Anhangs aufgeführten Gültigkeitsdauern und Auftragsbeschränkungen auf.

    1. Die Daten und Uhrzeiten für die Gültigkeitsdauern werden für jede Gültigkeitsdauer nach den Spezifikationen in Tabelle 2 Feld 11 des Anhangs aufgezeichnet.

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