Source: OJ L, 2025/416, 14.3.2025

Current language: DE

Artikel 8 Priorität und laufende Nummer


    1. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben und deren Handelssysteme auf dem Prinzip der Preis-Sichtbarkeit-Zeit-Priorität beruhen, zeichnen für alle Aufträge den zur Priorisierung vergebenen Zeitstempel nach den Spezifikationen in Tabelle 2 Feld 12 des Anhangs auf.

    1. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben und deren Handelssysteme auf dem Prinzip der Volumen-Zeit-Priorität beruhen, zeichnen die zur Priorisierung der Aufträge verwendeten Volumina nach den Spezifikationen in Tabelle 2 Feld 13 des Anhangs und den in Absatz 1 genannten zur Priorisierung vergebenen Zeitstempel auf.

    1. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben und deren Handelssysteme auf einer Kombination aus Preis-Sichtbarkeit-Zeit-Priorität und Volumen-Zeit-Priorität beruhen und die Aufträge im Auftragsbuch nach Zeit-Priorität anzeigen, zeichnen für alle Aufträge den zur Priorisierung vergebenen Zeitstempel nach den Spezifikationen in Tabelle 2 Feld 12 des Anhangs auf.

    1. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben und eine Kombination aus Preis-Sichtbarkeit-Zeit-Priorität und Volumen-Zeit-Priorität verwenden und die Aufträge im Auftragsbuch nach Volumen-Zeit-Priorität anzeigen, zeichnen die zur Priorisierung der Aufträge verwendeten Volumina nach den Spezifikationen in Tabelle 2 Feld 13 des Anhangs und den in Absatz 1 genannten zur Priorisierung vergebenen Zeitstempel auf.

    1. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben, weisen jedem Ereignis eine laufende Nummer nach den Spezifikationen in Tabelle 2 Feld 14 des Anhangs zu und zeichnen diese auf.

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