Source: OJ L, 2025/415, 24.3.2025
Current language: DE
- Markets in crypto-assets
ART/EMT issuer
- RTS on stress test programmes
Artikel 10 Methodik, gemeinsame Referenzparameter und Plausibilität der Annahmen
Die Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; identifizieren die folgenden Risikokategorien:
Risiken für den Wert, die Übertragbarkeit, die Liquidität, die Zugänglichkeit oder die Tauschbarkeit der vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; und des Reservevermögens;
Risiken aus Systemen, auf die sich die vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; stützen, insbesondere auch aus dem zugrunde liegenden Distributed-Ledger oder einer anderen Technologie des Token, und aus einer Handelsplattform, einer Marktinfrastruktur oder einem Zahlungssystem, die bzw. das für die Ausgabe oder die Übertragung der Token verwendet wird;
Risiken aus der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen, die der einschlägige Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; mit anderen Emittenten, Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen, Finanzinstituten oder anderen natürlichen oder juristischen Personen für die Ausgabe oder Übertragung der Token oder für die Einrichtung, Verwaltung, Verwahrung oder Anlage des Reservevermögens geschlossen hat, einschließlich etwaiger Vereinbarungen, mit denen der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; Aufgaben auslagert.
Zur Bewertung der in Absatz 1 genannten Risiken identifizieren die Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; spezifische Risikoszenarien unter Nutzung von historischen und/oder hypothetischen Szenarien bezogen auf die verschiedenen in Absatz 1 genannten Risikokategorien.
Die in Absatz 2 genannten spezifischen Risikoszenarien müssen wohldefiniert und ihre potenziellen Auswirkungen müssen quantifizierbar sein.
Bei der Identifizierung spezifischer Risiken legen die Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; einen Zeithorizont von drei Jahren für die Risikoereignisse im Zusammenhang mit dem Solvabilitätsstresstest und von bis zu einem Jahr für den Liquiditätsstresstest fest, spezifizieren den mit dem Risiko behafteten Vermögenswert und geben eine genaue Beschreibung des Risikoszenarios an.
Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; quantifizieren oder schätzen näherungsweise den Schweregrad und die Plausibilität der identifizierten Stressszenarien sowie die potenziellen Verluste, die sich aus diesen Szenarien ergeben.
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