Source: OJ L, 2025/454, 10.3.2025
Current language: DE
- Artificial intelligence act
Implementing acts
- Scientific panel of independent experts
Artikel 18 Verfahren zur Ausgabe qualifizierter Warnungen
Eine Beschlussfassung mit mindestens einfacher Mehrheit der Mitglieder des wissenschaftlichen Gremiums ist erforderlich, um an das KI-Büro eine qualifizierte Warnung gemäß Artikel 90 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 auszugeben. Das wissenschaftliche Gremium kann das Verfahren in seiner in Artikel 8 genannten Geschäftsordnung präzisieren.
Qualifizierte Warnungen sind hinreichend zu begründen und enthalten mindestens die in Artikel 90 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 genannten Informationen.
Das KI-Büro stellt eine spezielle Schnittstelle für die sichere Übermittlung qualifizierter Warnungen bereit. Die Schnittstelle weist mindestens folgende Funktionen auf:
Übermittlung qualifizierter Warnungen gemäß Artikel 90 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1689;
Widerruf qualifizierter Warnungen, Berichtigung der Informationen in qualifizierten Warnungen und Änderung qualifizierter Warnungen;
Schließung qualifizierter Warnungen.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.