Source: OJ L, 2025/454, 10.3.2025
Current language: DE
Recital 10 Issuance of qualified alerts
Damit das wissenschaftliche Gremium gegenüber dem KI-Büro wirksam qualifizierte Warnungen gemäß Artikel 90 der Verordnung (EU) 2024/1689 ausgeben kann, sollten die Bedingungen, Verfahren und detaillierten Regelungen für die Ausgabe solcher qualifizierten Warnungen festgelegt werden. Das KI-Büro sollte eine sichere Schnittstelle bereitstellen, über die das wissenschaftliche Gremium qualifizierte Warnungen und die Nachweise, auf die sich diese Warnungen stützen, übermitteln kann. Angesichts der großen Bedeutung und der möglichen Auswirkungen einer qualifizierten Warnung für einen Anbietereine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt oder das KI-System unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Betrieb nimmt, sei es entgeltlich oder unentgeltlich; eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweckein KI-Modell — einschließlich der Fälle, in denen ein solches KI-Modell mit einer großen Datenmenge unter umfassender Selbstüberwachung trainiert wird —, das eine erhebliche allgemeine Verwendbarkeit aufweist und in der Lage ist, unabhängig von der Art und Weise seines Inverkehrbringens ein breites Spektrum unterschiedlicher Aufgaben kompetent zu erfüllen, und das in eine Vielzahl nachgelagerter Systeme oder Anwendungen integriert werden kann, ausgenommen KI-Modelle, die vor ihrem Inverkehrbringen für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten oder die Konzipierung von Prototypen eingesetzt werden; sollte eine solche Warnung von mindestens der einfachen Mehrheit der Mitglieder des wissenschaftlichen Gremiums beschlossen werden.