Source: OJ L, 2025/454, 10.3.2025

Current language: DE

Recital 12 Procedures for assistance requests


Ein solcher Antrag sollte von einem Mitglied des wissenschaftlichen Gremiums gestellt werden, das als Berichterstatter für eine Aufgabe des wissenschaftlichen Gremiums benannt wurde, und von mindestens einem Drittel der Mitglieder des wissenschaftlichen Gremiums unterstützt werden. In dem Antrag sollte hinreichend begründet werden, warum ein Informationsersuchen und der Zugang zu den angeforderten Informationen für die Wahrnehmung der Aufgaben des wissenschaftlichen Gremiums erforderlich sind. Das KI-Büro sollte die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit des Antrags prüfen und dabei berücksichtigen, dass Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Geschäftsinformationen geschützt werden müssen. Wenn das KI-Büro beschließt, dem Antrag nachzukommen, sollte es ein an einen Anbietereine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt oder das KI-System unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Betrieb nimmt, sei es entgeltlich oder unentgeltlich; gerichtetes Informationsersuchen ausarbeiten, das dann von der Kommission übermittelt wird, und den betreffenden Mitgliedern des wissenschaftlichen Gremiums die erhaltenen Informationen zur Verfügung stellen. Das KI-Büro sollte sichere technische Mittel einrichten, die zweckmäßig sein und einen angemessenen hohen Standard gewährleisten sollten, um Zugang zu diesen Informationen zu gewähren, der auf die beantragenden Mitglieder des wissenschaftlichen Gremiums — also den benannten Berichterstatter und die zu der Aufgabe des wissenschaftlichen Gremiums Beitragenden — beschränkt sein sollte. Die beantragenden Mitglieder sollten vor Erhalt der Daten eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie die verlangten Informationen ausschließlich für den angegebenen Zweck verwenden wollen, und in der sie die Modalitäten und Schutzvorkehrungen zur Gewährleistung einer vertraulichen Datenverarbeitung beschreiben. Das KI-Büro sollte einen Antrag ablehnen können, wenn es anhand der von einem Mitglied des wissenschaftlichen Gremiums vorgelegten Informationen Grund zu der Annahme hat, dass nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Risiken im Zusammenhang mit der Datensicherheit oder -vertraulichkeit bestehen.

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