Source: OJ L, 2025/306, 31.3.2025

Current language: DE

Anhang


ANTRAGSFORMULAR FÜR DIE ZULASSUNG ALS ANBIETER VON KRYPTO-DIENSTLEISTUNGEN

  1. Gemäß Artikel 2 und 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/306 der Kommission vom 31. Oktober 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1114 im Hinblick auf Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Informationen, die dem Antrag auf Zulassung als Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; von Krypto-Dienstleistungen beizufügen sind(1)ABl. L, 2025/306, 31.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/306/oj.

  2. Referenznummer (von der zuständigen Behörde auszufüllen):

    Datum:

    VON

    Name des Antragstellers:

    Anschrift des Antragstellers/des Sitzes des Antragstellers:

    Kontaktdaten des benannten Ansprechpartners

    Name:

    Telefon:

    E-Mail:

    AN

    Mitgliedstaat (falls zutreffend):

    Zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden;:

    Anschrift:

    Kontaktdaten der benannten Kontaktstelle

    Name:

    Telefon:

    E-Mail:

    Wir, [Name des Antragstellers einfügen], erklären, dass die übermittelten Informationen wahrheitsgemäß, richtig, vollständig, aktuell und nicht irreführend sind. Beziehen sich bestimmte Informationen ausschließlich auf ein Datum in der Zukunft, so wird im Antrag ausdrücklich darauf hingewiesen, und wir verpflichten uns, die Behörde unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn sich diese Informationen als falsch, unvollständig oder irreführend erweisen. Ferner verpflichten wir uns, die zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden; von jeder Änderung der mit diesem Formular übermittelten Informationen in Kenntnis zu setzen.

    Für den Antrag zuständige Person

    Name:

    Stellung/Position:

    Telefon:

    E-Mail:

    • Gegenstand (bitte ankreuzen)

      • ☐ Zulassung

      • ☐ Mitteilung von Änderungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/306 der Kommission (im Falle einer Änderungsmitteilung sind nur die entsprechenden Stellen des Formulars auszufüllen, die geändert werden)

    ERFORDERLICHE INFORMATIONEN

    Allgemeine Informationen gemäß Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission(2)Delegierte Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission vom 31. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der in einen Antrag auf Zulassung als Anbieter von Krypto-Dienstleistungen aufzunehmenden Angaben (ABl. L, 2025/305, 31.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/305/oj).

    Geschäftsplan gemäß Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission

    Aufsichtsrechtliche Anforderungen

    Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte des Antrags verweisen.

    Informationen über die Regelungen für die Unternehmensführung und die internen Kontrollmechanismen

    Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte des Antrags verweisen.

    Fortführung des Geschäftsbetriebs

    Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte des Antrags verweisen.

    Aufdeckung und Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte des Antrags verweisen.

    Identität und Nachweis des guten Leumunds, der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung sowie eines ausreichenden Zeitaufwands der Mitglieder des Leitungsorgans

    Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte des Antrags verweisen.

    Informationen zu Anteilseignern oder Gesellschaftern mit qualifizierten Beteiligungen

    Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte des Antrags verweisen.

    IKT-Systeme und damit verbundene Sicherheitsvorkehrungen

    Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte des Antrags verweisen.

    Trennung der Kryptowerte und Geldbeträge von Kunden

    Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte des Antrags verweisen.

    Bearbeitung von Beschwerden

    Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte des Antrags verweisen.

    Verwahrungs- und Verwaltungsgrundsätze

    Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte des Antrags verweisen.

    Betriebsvorschriften der Handelsplattform und Aufdeckung von Marktmissbrauch

    Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 13 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte des Antrags verweisen.

    Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte

    Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte des Antrags verweisen.

    Grundsätze der Auftragsausführung

    Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 15 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte des Antrags verweisen.

    Beratungsdienste oder Portfolioverwaltung von Kryptowerten

    Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 16 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte des Antrags verweisen.

    Transferdienstleistungen

    Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte des Antrags verweisen.

    [Unterschrift des gesetzlichen Vertreters]

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