Source: OJ L, 2025/304, 20.2.2025

Current language: DE

Anhang


Formular für die Mitteilung von Informationen, die von bestimmten Finanzunternehmen vorzulegen sind

  1. Gemäß den Artikeln 2 und 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/304 der Kommission vom 31. Oktober 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Mitteilung von bestimmten Finanzunternehmen zur Bekundung ihrer Absicht zur Erbringung von Krypto-Dienstleistungen erhalten Sie in der Anlage unsere Mitteilung über unsere Absicht, Krypto-Dienstleistungen zu erbringen(1)ABl. L, 2025/304, 20.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/304/oj)..

    1. Referenznummer (von der zuständigen Behörde auszufüllen):

    2. Datum:

    3. VON

    4. Name des mitteilenden Rechtsträgers:

    5. Nationale Referenznummer:

    6. Anschrift des mitteilenden Rechtsträgers:

    7. Kontaktdaten des benannten Ansprechpartners:

    8. Name:

    9. Telefon:

    10. E-Mail:

    11. AN

    12. Mitgliedstaat (falls zutreffend):

    13. Zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden;:

    14. Anschrift:

    15. Kontaktdaten der benannten Kontaktstelle:

    16. Name:

    17. Telefon:

    18. E-Mail:

    19. [Wir,] [mitteilender Rechtsträger,] erklären, dass die übermittelten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind. Beziehen sich bestimmte Informationen ausschließlich auf ein Datum in der Zukunft, so wird in der Mitteilung ausdrücklich darauf hingewiesen, und wir verpflichten uns, die Behörde unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn sich diese Informationen als falsch, unvollständig oder irreführend erweisen. Ferner verpflichten wir uns, die zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden; von jeder Änderung der mit diesem Formular übermittelten Informationen in Kenntnis zu setzen.

      1. Für die Mitteilung zuständige Person:

    20. Name:

    21. Stellung/Position:

    22. Telefon:

    23. E-Mail:

    24. Erforderliche Informationen

    25. Geschäftsplan

    26. Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/303 genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte der Mitteilung verweisen.

    27. Fortführung des Geschäftsbetriebs

    28. Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/303 genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte der Mitteilung verweisen.

    29. Aufdeckung und Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    30. Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/303 genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte der Mitteilung verweisen.

    31. IKT-Systeme und damit verbundene Sicherheitsvorkehrungen

    32. Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/303 genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte der Mitteilung verweisen.

    33. Trennung der Kryptowerte und Geldbeträge von Kunden

    34. Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/303 genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte der Mitteilung verweisen.

    35. Verwahrungs- und Verwaltungsgrundsätze

    36. Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/303 genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte der Mitteilung verweisen.

    37. Betriebsvorschriften der Handelsplattform und Aufdeckung von Marktmissbrauch

    38. Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/303 genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte der Mitteilung verweisen.

    39. Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte

    40. Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/303 genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte der Mitteilung verweisen.

    41. Grundsätze der Auftragsausführung

    42. Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/303 genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte der Mitteilung verweisen.

    43. Beratungsdienste oder Portfolioverwaltung von Kryptowerten

    44. Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/303 genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte der Mitteilung verweisen.

    45. Transferdienstleistungen

    46. Bitte fügen Sie die Informationen ein, die in Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/303 genannt sind, indem Sie diese Informationen hier angeben oder auf die einschlägigen Abschnitte der Mitteilung verweisen.

    47. [Unterschrift des gesetzlichen Vertreters]

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