Source: OJ L, 2025/300, 31.3.2025
Current language: DE
Artikel 2 Informationen, die in Bezug auf vermögenswertereferenzierte Token auszutauschen sind
In Bezug auf vermögenswertereferenzierte Token tauschen die zuständigen Behörden für Untersuchungs-, Aufsichts- und Durchsetzungszwecke die folgenden Informationen aus:
allgemeine Informationen und Unterlagen, die im Zuge eines Antrags auf Zulassung als Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards nach Artikel 18 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1114 oder im Zuge der Mitteilung gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2025/296 der Kommission(6)Delegierte Verordnung (EU) 2025/296 der Kommission vom 31. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung des Verfahrens für die Genehmigung eines Kryptowerte-Whitepapers (ABl. L, 2025/296, 13.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/296/oj). eingegangen sind und gegebenenfalls im Rahmen der Aufsichtstätigkeiten ergänzt wurden, einschließlich folgender Informationen:
Namen, Rechtsträgerkennung oder andere nach geltendem nationalen Recht vorgeschriebene Kennung, die gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2984 gemeldet wurde, eingetragene Anschrift und, falls abweichend, Hauptniederlassung, Kontaktdaten, einschlägige Auszüge aus nationalen Registern und gegebenenfalls Satzungen und sonstige Gründungsurkunden der folgenden Personen:
des antragstellenden Emittenten der Vermögenswerte;
des Emittenten der Vermögenswerte;
des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; der Vermögenswerte;
der Personen, die die Zulassung zum Handel mit den Vermögenswerten beantragen;
in Artikel 34 Absatz 5 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2023/1114 genannter Drittunternehmen;
alle Fassungen des in Artikel 19 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Kryptowerte-Whitepapers sowie Informationen über etwaige Aktualisierungen gemäß Artikel 25 der genannten Verordnung;
alle Fassungen der in Artikel 29 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Marketingmitteilungen;
das in Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/1114 genannte Rechtsgutachten;
den in Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Geschäftsplan;
Informationen über die Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; des Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll;, einschließlich Namen und Position im Leitungsorgandas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;, Informationen, die zur Bewertung ihres guten Leumunds und ihrer Eignung erforderlich sind, insbesondere Informationen über einschlägige Kenntnisse, Fähigkeiten, Berufserfahrung und die für ihre Aufgaben im Leitungsorgandas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; aufgewendete Zeit sowie Informationen über ihre Reputation nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe e der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards, die gemäß Artikel 18 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1114 angenommen wurden;
sofern relevant, Informationen über etwaige Änderungen im Leitungsorgandas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; des Emittenten wertreferenzierter Token nach Artikel 33 der Verordnung (EU) 2023/1114 und deren Bewertung durch die zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden;;
Informationen über Anteilseigner, die mindestens 20 % des Aktienkapitals oder der Stimmrechte des Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; halten, einschließlich ihrer Identität, der Höhe ihrer Beteiligungen und der Informationen über ihre Reputation nach Artikel 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2025/413 der Kommission(7)Delegierte Verordnung (EU) 2025/413 der Kommission vom 18. Dezember 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung des genauen Inhalts der Informationen, die für die Beurteilung einer geplanten Übernahme einer qualifizierten Beteiligung an einem Emittenten eines vermögenswertereferenzierten Tokens erforderlich sind (ABl. L, 2025/413, 31.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/413/oj).;
die in Artikel 41 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannte Prüfung, die die zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden; im Falle eines geplanten Erwerbs oder einer geplanten Veräußerung einer qualifizierten Beteiligung an einem Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; vornimmt;
Informationen über Organisationsstruktur und operative Bedingungen des Emittenten des vermögenswertereferenzierten Tokens und über die Einhaltung der in Titel III der Verordnung (EU) 2023/1114 festgelegten Anforderungen, darunter folgende Informationen über:
die in Artikel 34 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Regelungen zur Unternehmensführung und internen Kontrollmechanismen;
die Einhaltung der Eigenmittelanforderungen, einschließlich der Ergebnisse von Stresstests, gemäß Artikel 35 Absätze 1, 2 und 5 der Verordnung (EU) 2023/1114;
gegebenenfalls die Einhaltung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114;
die Einhaltung der Anforderungen an die Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird; gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) 2023/1114;
die unabhängige Prüfung der Vermögenswertreserveden Korb mit Reservevermögen, mit dem die Forderung gegenüber dem Emittenten besichert wird;, einschließlich einer Zusammenfassung der Ergebnisse, gemäß Artikel 36 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2023/1114;
alle Fassungen des gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellten Sanierungsplans und über die Umsetzung oder Aktualisierung des Sanierungsplans gemäß Artikel 46 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114;
alle Fassungen des gemäß Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 erstellten Rücktauschplans und über etwaige Aktualisierungen gemäß Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114;
Informationen über die Zulassung als Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll;, auch wenn die Zulassung verweigert oder der Zulassungsantrag zurückgezogen wurde, und Informationen über den Entzug einer Zulassung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2023/1114;
den gemäß Artikel 34 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2023/1114 genehmigten Plan des Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; zur Einstellung der Erbringung von Dienstleistungen und Tätigkeiten;
Informationen über den Verlust der Zulassung als Kreditinstitutein Kreditinstitut im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und mit einer Zulassung gemäß der Richtlinie 2013/36/EU;, als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, als Zahlungsinstitutein Zahlungsinstitut im Sinne von Artikel 4 Nummer 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366; oder als E-Geld-Institutein E-Geld-Institut im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie 2009/110/EG; durch das in Artikel 34 Absatz 5 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2023/1114 genannte Drittunternehmen;
Informationen über eine vorübergehende Aussetzung des Rücktauschs vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; durch eine zuständige Behördeeine oder mehrere Behörden,die von jedem Mitgliedstaat gemäß Artikel 93 bezüglich Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Personen, die eine Zulassung zum Handel beantragen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen benannt wird bzw. werden;die von jedem Mitgliedstaat für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2009/110/EG bezüglich Emittenten von E-Geld-Token benannt wird bzw. werden; und Beschreibung der Umstände, aufgrund derer die Interessen der Inhaber vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; und die Finanzstabilität gemäß Artikel 46 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 beeinträchtigt sein könnten;
Informationen über Verstöße gegen die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates(8)Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2015/849/oj). durch die Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; des Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; oder durch direkte oder indirekte Anteilseigner oder Mitglieder, die qualifizierte Beteiligungen am Emittenten vermögenswertereferenzierter Tokeneinen Kryptowert, der kein E-Geld-Token ist und dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll; halten;
Informationen über gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 gegen Emittenten eines vermögenswertereferenzierten Tokens verhängte Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, Verwaltungs- oder Durchsetzungsmaßnahmen;
jegliche sonstigen Informationen, die für die Zusammenarbeit zuständiger Behörden bei ihrer Untersuchungs-, Aufsichts- und Durchsetzungstätigkeit gemäß Artikel 95 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 benötigt werden.
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