Source: OJ L, 2025/298, 13.2.2025
Current language: DE
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ART/EMT issuer
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Artikel 3 Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwendung eines vermögenswertereferenzierten Token als Tauschmittel
Der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; schätzt die Zahl und den Wert der Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwendung eines vermögenswertereferenzierten Token als Tauschmittel im Sinne von Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2023/1114, indem er von der Gesamtzahl und dem Gesamtwert der Transaktionen mit diesem Token im betreffenden Quartal Folgendes abzieht:
Transaktionen, bei denen der vermögenswertereferenzierte Token mit dem Emittenten oder einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; gegen einen Geldbetrageinen Geldbetrag im Sinne von Artikel 4 Nummer 25 der Richtlinie (EU) 2015/2366; oder andere Kryptowerte getauscht wird;
Transaktionen, bei denen der vermögenswertereferenzierte Token als Sicherheit für Geschäfte mit Finanzinstrumenten verwendet wird;
Transaktionen, bei denen der vermögenswertereferenzierte Token zur Glattstellung eines Derivatekontrakts verwendet wird;
sonstige Transaktionen mit dem vermögenswertereferenzierten Token, bei denen der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; hinreichende Gründe zu der Annahme hat, dass der Zweck der betreffenden Transaktionen nicht in der Zahlung von Waren oder Dienstleistungen besteht.
Der Emittenteine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte emittiert; darf die in Unterabsatz 1 Buchstabe d genannten Transaktionen von der in Unterabsatz 1 genannten Schätzung nur dann ausnehmen, wenn er der zuständigen Behörde auf Verlangen nachweisen kann, dass er hinreichende Gründe zu der Annahme hatte, dass der vermögenswertereferenzierte Token bei diesen Transaktionen nicht zur Zahlung von Waren oder Dienstleistungen verwendet wird.
Als Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwendung eines vermögenswertereferenzierten Token als Tauschmittel gelten auch Transaktionen, bei denen ein oder mehrere andere Kryptowerte als der vermögenswertereferenzierte Token zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen verwendet werden, die Abwicklung jedoch im vermögenswertereferenzierten Token erfolgt.
Die in Absatz 1 genannten Transaktionen umfassen Folgendes:
über einen Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; abgewickelte Transaktionen;
außerhalb eines Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; abgewickelte Transaktionen;
Transaktionen zwischen elektronischen Geldbörsen;
Transaktionen zwischen einer elektronischen Geldbörse und einer selbstverwalteten elektronischen Geldbörse oder anderen Arten von Distributed-Ledger-Adressen, die nicht von einem Inhaber des vermögenswertereferenzierten Token oder einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; kontrolliert werden.
Die in Absatz 1 genannten Transaktionen umfassen nicht Transfers zwischen verschiedenen Konten oder Adressen derselben Person.
Die in Absatz 1 genannten Transaktionen umfassen lediglich Transaktionen, bei denen sowohl Zahler als auch Zahlungsempfänger im selben einheitlichen Währungsraum innerhalb der Union ansässig sind. Der Ort, an dem ein Zahler oder Zahlungsempfänger ansässig ist, ist bei natürlichen Personen der gewöhnliche Aufenthaltsort und bei juristischen Personen der eingetragene Sitz.
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