Source: OJ L, 2025/417, 14.3.2025

Current language: DE

RTS on trading platform transparency data

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/417 DER KOMMISSION

vom 28. November 2024

zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Art der Darstellung von Daten zur Transparenz durch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937(1)ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj., insbesondere auf Artikel 76 Absatz 16 Unterabsatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Open full page
Erwägungsgrund 1

Ein hohes Maß an Transparenz ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Anleger angemessen über das genaue Ausmaß tatsächlicher und potenzieller Transaktionen mit Kryptowerten informiert werden, die auf einer von einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; betriebenen Handelsplattform gehandelt werden. Dieses hohe Maß an Transparenz sollte zudem gleiche Wettbewerbsbedingungen für Handelsplattformen gewährleisten, damit der Preisfindungsprozess für einzelne Kryptowerte nicht durch eine fragmentierte Liquidität Schaden nimmt und die Anleger dadurch nicht benachteiligt werden.

Erwägungsgrund 2

Damit die Anleger angemessen über Zugang, Kosten, Umfang und Funktionsweise von Handelsplattformen, die sie nutzen oder zu nutzen beabsichtigen, informiert werden, ist es wichtig, dass Handelsplattformen ihre Betriebsvorschriften auf transparente und diskriminierungsfreie Weise zur Verfügung stellen. Anleger sollten problemlos auf diese Informationen zugreifen können.

Erwägungsgrund 3

Damit Anleger fundierte Entscheidungen über Aufträge oder Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowerten treffen können und die Marktintegrität gewahrt bleibt, sollten Handelsplattformen für Kryptowerte alle Aufträge und Transaktionen so echtzeitnah wie technisch möglich auf ihren Plattformen offenlegen. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, die zu veröffentlichenden Informationen zu harmonisieren, damit die Anleger die von verschiedenen Handelsplattformen für Kryptowerte veröffentlichten Informationen nutzen, vergleichen und aggregieren können.

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

  1. Artikel 1Allgemeine Grundsätze für die Darstellung der Informationen über Betriebsvorschriften für Handelsplattformen
  2. Artikel 2Vorhandelstransparenz
  3. Artikel 3Nachhandelstransparenz
  4. Artikel 4Veröffentlichung der Transaktionen in Echtzeit
  5. Artikel 5Aufschlüsselung von Vorhandels- und Nachhandelsdaten
  6. Artikel 6Inkrafttreten
Annexes(1 – 2)
  1. Anhang IZU VERÖFFENTLICHENDE VORHANDELSINFORMATIONEN
  2. Anhang IIZU VERÖFFENTLICHENDE NACHHANDELSINFORMATIONEN

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 28. November 2024

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN

We're continuously improving our platform to serve you better.

Your feedback matters! Let us know how we can improve.

Found a bug?

Springflod is a Swedish boutique consultancy firm specialising in cyber security within the financial services sector.

We offer professional services concerning information security governance, risk and compliance.

Crafted with ❤️ by Springflod