Source: OJ L, 2025/417, 14.3.2025

Current language: DE

Artikel 5 Aufschlüsselung von Vorhandels- und Nachhandelsdaten


    1. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben, machen die gemäß den Artikeln 2 und 3 veröffentlichten Informationen öffentlich zugänglich, indem sie Vorhandels- und Nachhandelstransparenzdaten getrennt veröffentlichen.

    1. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben, machen die gemäß den Artikeln 2 und 3 veröffentlichten Daten auf Verlangen einer interessierten Partei öffentlich zugänglich, indem sie für jeden Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; aufgeschlüsselte Vorhandels- und Nachhandelsdaten vorlegen.

    1. Zusätzlich zur Darstellung der Daten gemäß Absatz 2 können Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die eine Handelsplattform betreiben, die in Absatz 2 genannten Daten in Bündeln von Kryptowerten vorlegen.

    1. Die Absätze 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn die in den Artikeln 2 und 3 genannten Informationen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

We're continuously improving our platform to serve you better.

Your feedback matters! Let us know how we can improve.

Found a bug?

Springflod is a Swedish boutique consultancy firm specialising in cyber security within the financial services sector.

We offer professional services concerning information security governance, risk and compliance.

Crafted with ❤️ by Springflod