Source: OJ L, 2025/1142, 10.6.2025

Current language: DE

RTS on CASP conflicts of interest

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/1142 DER KOMMISSION

vom 27. Februar 2025

zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Anforderungen an Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und der Einzelheiten und Methoden für den Inhalt der Offenlegung von Interessenkonflikten

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937(1)ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj., insbesondere auf Artikel 72 Absatz 5 Unterabsatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

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Erwägungsgrund 1

Bei der Entwicklung und Verfolgung der Strategien und Verfahren zur Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten gemäß Artikel 72 der Verordnung (EU) 2023/1114 sollten die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten ausreichen, um die Ziele dieses Artikels zu erreichen. Gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 müssen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; auch den Umfang, die Art und die Bandbreite der erbrachten Kryptowerte-Dienstleistungen berücksichtigen.

Erwägungsgrund 2

Um sicherzustellen, dass die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten im besten Interesse der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; und ihrer Kunden umgesetzt werden, sollten diese Strategien und Verfahren Situationen erfassen, die die Fähigkeit der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; oder mit diesen verbundenen Personen, ihre Aufgaben oder Zuständigkeiten objektiv und unabhängig im Interesse der Kunden und zum Wohle des Unternehmenserfolgs auszuüben, beeinflussen oder beeinträchtigen könnten oder den Anschein erwecken, diese zu beeinflussen oder zu beeinträchtigen.

Erwägungsgrund 3

Gehört der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; zu einer Gruppeeine Gruppe im Sinne von Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(5) Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2013/34/oj).., sollten auch die damit zusammenhängenden Umstände berücksichtigt werden.

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

  1. Artikel 1Begriffsbestimmungen
  2. Artikel 2Interessenkonflikte, die für den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen potenziell nachteilig sind
  3. Artikel 3Für Kunden potenziell nachteilige Interessenkonflikte
  4. Artikel 4In Artikel 72 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannte Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten
  5. Artikel 5Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Vergütung
  6. Artikel 6Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten im Zusammenhang mit persönlichen Transaktionen
  7. Artikel 7Offenlegungen durch den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß Artikel 72 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114
  8. Artikel 8Zusätzliche Anforderungen bezüglich der Platzierung
  9. Artikel 9Inkrafttreten

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 27. Februar 2025

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN

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