Source: OJ L, 2025/1142, 10.6.2025

Current language: DE

Artikel 2 Interessenkonflikte, die für den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen potenziell nachteilig sind


    1. In den in Artikel 72 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Strategien und Verfahren zur Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten, die für den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; potenziell nachteilig sind, werden die Umstände präzisiert, die die Objektivität und Unparteilichkeit der verbundenen Personen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten und Zuständigkeiten direkt oder indirekt beeinträchtigen können. Diese Strategien und Verfahren berücksichtigen zumindest Situationen oder Beziehungen, in denen eine verbundene Personeine der in Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern i bis iv der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Personen;

      1. ein wirtschaftliches Interesse an einer Person, Einrichtung oder Organisation hat, deren Interessen mit denen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; kollidieren;

      2. eine aktuelle Beziehung (persönlicher, beruflicher oder politischer Art) zu einer Person, Einrichtung oder Organisation hat, deren Interessen mit denen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; kollidieren, oder innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Beurteilung eine derartige Beziehung hatte;

      3. Aufgaben oder Tätigkeiten ausführt oder mit Zuständigkeiten betraut ist, die mit denen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; kollidieren, oder einer Person mit Funktionen oder Aufgaben unterstellt ist, die mit denen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; kollidieren.

    1. Um Personen, Einrichtungen oder Organisationen zu ermitteln, deren Interessen mit denen von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen kollidieren, berücksichtigen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; mindestens, ob die betreffende Person, Einrichtung oder Organisation

      1. wahrscheinlich auf Kosten des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; einen finanziellen Gewinn erzielt oder einen finanziellen Verlust vermeidet;

      2. ein anderes Interesse am Ergebnis einer erbrachten Krypto-Dienstleistungeine der folgenden Dienstleistungen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten:Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden;Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte;Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag;Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte;Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden;Platzierung von Kryptowerten;Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden;Beratung zu Kryptowerten;Portfolioverwaltung von Kryptowerten;Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden; oder einer vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; ausgeübten Tätigkeit hat als der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;;

      3. die gleiche Geschäftstätigkeit ausübt wie der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; oder ob sie ein Kundeeine natürliche oder juristische Person, für die ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt;, Konsultant, Berater, Bevollmächtigter, Beauftragter, Dienstleister oder sonstiger Zulieferer (einschließlich Unterauftragnehmer) des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; ist und nachweisbare Gründe vorliegen, dass ein Interessenkonflikt mit dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; bestehen könnte.

    1. Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe a berücksichtigen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; Situationen, in denen die verbundene Personeine der in Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern i bis iv der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Personen;, die ein Mitglied des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;, Mitarbeiter des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; oder Anteilseigner oder Mitglied mit einer qualifizierten Beteiligung am Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; ist,

      1. Anteile, Token (einschließlich Governance-Token), sonstige Eigentumsrechte oder Mitgliedschaften an dieser Person, Einrichtung oder Organisation hält;

      2. Schuldtitel dieser Person, Einrichtung oder Organisation hält oder sonstige Schuldenregelungen mit dieser Person, Einrichtung oder Organisation getroffen hat;

      3. mit dieser Person, Einrichtung oder Organisation im Zusammenhang mit den unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallenden Tätigkeiten vertragliche Vereinbarungen in jeglicher Form geschlossen hat.

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