Source: OJ L, 2025/1142, 10.6.2025
Current language: DE
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Artikel 5 Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Vergütung
In ihren Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 legen die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; Vergütungsgrundsätze und -verfahren fest und setzen diese um, wobei sie den Interessen all ihrer Kunden Rechnung tragen.
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; stellen sicher, dass die in Absatz 1 genannten Vergütungsgrundsätze und -verfahren
keinen Interessenkonflikt oder Anreiz schaffen, der dazu führen könnte, dass die Personen, für die er gilt, ihre eigenen Interessen oder die Interessen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; zum potenziellen Nachteil eines Kunden begünstigen, oder der dazu führen könnte, dass die Personen, für die er gilt, ihre eigenen Interessen zum Nachteil des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; begünstigen;
Interessenkonflikte, die durch die Gewährung einer variablen Vergütungjede Art von Zahlung oder sonstigem finanziellen oder nicht finanziellen Vorteil, die/den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in Verbindung mit der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen für ihre Kunden direkt oder indirekt leisten bzw. gewähren; sowie durch zugrunde liegende wesentliche Leistungsindikatoren und Risikoausrichtungsmechanismen verursacht werden können, einschließlich der Auszahlung von Instrumenten an Beschäftigte oder das Leitungsorgandas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; als Teil der variablen oder festen Vergütungjede Art von Zahlung oder sonstigem finanziellen oder nicht finanziellen Vorteil, die/den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in Verbindung mit der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen für ihre Kunden direkt oder indirekt leisten bzw. gewähren;, angemessen begrenzen.
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; stellen sicher, dass die in Absatz 1 genannten Vergütungsgrundsätze und -verfahren für alle folgenden Personen gelten:
ihre Beschäftigten und jede andere natürliche Person, deren Dienstleistungen vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; in Anspruch genommen und kontrolliert werden und die an der Erbringung von Krypto-Dienstleistungen durch den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; beteiligt sind;
die Mitglieder ihres Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen;;
jede natürliche Person, die unmittelbar an der Erbringung von Dienstleistungen für den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; im Rahmen einer Auslagerungsvereinbarung für die Zwecke der Erbringung von Krypto-Dienstleistungen durch den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; beteiligt ist.
Die Vergütungsverfahren, -grundsätze und -vereinbarungen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; gelten für die in Absatz 3 genannten Personen, deren Handlungen sich direkt oder indirekt auf die von den Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen erbrachten Krypto-Dienstleistungen oder auf ihr unternehmerisches Verhalten auswirken, unabhängig von der Art der Kunden, und soweit die Vergütungjede Art von Zahlung oder sonstigem finanziellen oder nicht finanziellen Vorteil, die/den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in Verbindung mit der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen für ihre Kunden direkt oder indirekt leisten bzw. gewähren; dieser Personen und andere relevante Anreize zu einem Interessenkonflikt führen können, der sie dazu verleiten könnte, gegen die Interessen der Kunden des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; zu handeln oder ihre eigenen Interessen zum Nachteil des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; zu begünstigen.
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