Source: OJ L, 2025/1142, 10.6.2025
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- RTS on CASP conflicts of interest
Artikel 6 Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten im Zusammenhang mit persönlichen Transaktionen
Mit den Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten soll sichergestellt werden, dass Transaktionen, die zu einer Position oder Risikoposition in Bezug auf Kryptowerte führen und von oder im Namen einer verbundenen Person durchgeführt werden, einer genauen Prüfung und Überwachung unterliegen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
die verbundene Personeine der in Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern i bis iv der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Personen; handelt außerhalb ihres Aufgabenbereichs, für den sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zuständig ist;
die Transaktion erfolgt für Rechnung einer der folgenden Personen:
der verbundenen Person;
jeder Person, zu der eine verbundene Personeine der in Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern i bis iv der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Personen; eine familiäre Beziehung oder enge Verbindungenenge Verbindungen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 35 der Richtlinie 2014/65/EU; im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 31 der Verordnung (EU) 2023/1114 hat;
einer Person, von der die verbundene Personeine der in Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern i bis iv der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Personen; einen direkten oder indirekten, nicht in einer Gebühr oder Provision für die Abwicklung der Transaktion bestehenden wesentlichen Vorteil in Verbindung mit dem Ausgang der Transaktion erwarten kann.
Für die Zwecke von Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer ii gelten folgende Personen als Personen, zu denen eine verbundene Personeine der in Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern i bis iv der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Personen; eine familiäre Beziehung hat:
der Ehepartner der verbundenen Person oder jeder andere Partner dieser Person, der nach nationalem Recht einem Ehepartner gleichgestellt ist;
ein unterhaltsberechtigtes Kind oder Stiefkind der verbundenen Person;
jeder andere Verwandte der verbundenen Person, der in den fünf Jahren vor der Tätigung der betreffenden persönlichen Transaktion mindestens ein Jahr dem Haushalt dieser Person angehört hat.
In Bezug auf die in Absatz 1 genannten Transaktionen wird durch die Strategien und Verfahren sichergestellt, dass
hinsichtlich der Entscheidung, solche Transaktionen auszuführen,
diese Transaktionen von der für die Regelung von Interessenkonflikten zuständigen Person ermittelt oder ihr gemeldet werden, bevor eine Entscheidung über die Durchführung der Transaktion und ihre Bedingungen getroffen wird, und dass diese Transaktionen dokumentiert werden;
Entscheidungen über den Abschluss solcher Transaktionen objektiv und im Interesse jeder Partei getroffen werden;
die Bedingungen für die Transaktion den Bedingungen entsprechen, die für dieselben Transaktionen zwischen unabhängigen Parteien gelten würden, wenn kein Interessenkonflikt bestünde.
die Entscheidungsprozesse für den Abschluss dieser Transaktionen geregelt werden und dass Schwellenwerte, ausgedrückt als Transaktionsvolumen, ab denen eine solche Transaktion der Genehmigung des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; bedarf, festgelegt werden;
die Beschäftigten und die Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; über die für diese Transaktionen geltenden Vorschriften und die Maßnahmen, die der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; in Bezug darauf festgelegt hat, in Kenntnis gesetzt werden;
der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; unverzüglich über jede dieser Transaktionen unterrichtet wird;
über die Transaktion, die ermittelt oder dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; gemeldet wurde, eine Aufzeichnung geführt wird, in der Datum und Uhrzeit der Transaktion, die Bedingungen, ihr Volumen, die Gegenpartei und etwaige Zulassungen oder Verbote im Zusammenhang mit dieser Transaktion dokumentiert werden.
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