Source: OJ L, 2025/299, 13.2.2025
Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Crypto-asset service provider
- RTS on continuity and regularity
Artikel 6 Komplexität und Risikoerwägungen
Bei der Festlegung der Strategie für die Fortführung des Geschäftsbetriebs, einschließlich der Pläne, Verfahren und Maßnahmen, berücksichtigen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; Elemente erhöhter Komplexität oder eines gestiegenen Risikos, unter anderem:
Art und Bandbreite der angebotenen Kryptowerte-Dienstleistungen;
Grad, zu dem die Dienstleistungen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; von einem zulassungsfreien Distributed-Ledger abhängen;
potenzielle Auswirkungen jeglicher Störungen auf die Kontinuität der Tätigkeiten des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; und die Verfügbarkeit seiner Dienstleistungen.
Für die Zwecke von Absatz 1 nehmen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; jährlich eine Selbstbewertung im Hinblick auf Umfang, Art und Bandbreite der von ihnen erbrachten Dienstleistungen vor. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; nehmen diese Selbstbewertung anhand der im Anhang festgelegten Kriterien sowie jeglicher anderer Kriterien, die der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; für relevant hält, vor.
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