Source: OJ L, 2025/422, 31.3.2025

Current language: DE

RTS on sustainability indicators

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/422 DER KOMMISSION

vom 17. Dezember 2024

zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen über Nachhaltigkeitsindikatoren in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937(1)ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj., insbesondere auf Artikel 6 Absatz 12 Unterabsatz 4, Artikel 19 Absatz 11 Unterabsatz 4, Artikel 51 Absatz 15 Unterabsatz 4 und Artikel 66 Absatz 6 Unterabsatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

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Erwägungsgrund 1 Consensus mechanisms’ climate and environmental impacts

Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowerten, einschließlich ihrer Ausgabe, werden über Konsensmechanismen validiert und erfasst, d. h. über die Regeln und Verfahren zur Erzielung einer Einigung über die Validierung einer Transaktion zwischen Netzwerkknoten der Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; (DLT-Netzwerkknotenein Gerät oder Verfahren, das Teil eines Netzwerks ist und das eine vollständige oder partielle Kopie von Aufzeichnungen aller Transaktionen in einem Distributed Ledger enthält;), die auch für die Aufzeichnung aller Transaktionen in einem Distributed Ledgereinen Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und der unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert wird; zuständig sind. Die Erzielung eines Konsenses, der den Einsatz von Materialien und Rechenleistung erfordert, hat Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt, die bei den einzelnen DLT in Abhängigkeit von deren spezifischen Merkmalen unterschiedlich ausfallen.

Erwägungsgrund 2 Identification and disclosure key for investors

Die angemessene Ermittlung und Offenlegung der nachteiligen Auswirkungen auf das Klima und anderer umweltbezogener nachteiliger Auswirkungen, die durch die Verwendung von Konsensmechanismen für die Ausgabe von Kryptowerten entstehen, ist daher für Anleger, die in Kryptowerte investieren, ein wichtiger Faktor bei der Entscheidungsfindung.

Erwägungsgrund 3 Indicators ensuring comparable, reliable sustainability information

Die Anleger müssen unbedingt genaue, redliche, eindeutige, nicht irreführende, einfache, prägnante und vergleichbare Informationen über klima- und umweltbezogene Auswirkungen der Technologien erhalten, die der Ausgabe von Kryptowerten zugrunde liegen. Gleichzeitig kann es aufgrund des dezentralen Charakters der verwendeten Technologie schwierig sein, diesbezüglich genaue und zuverlässige Informationen zu beschaffen und offenzulegen. Daher ist es notwendig, eine Liste von Indikatoren aufzustellen, bei der diese einschränkenden Bedingungen berücksichtigt werden, um den Anlegern verständliche und vergleichbare Informationen über die negativen Auswirkungen der Konsensmechanismen zur Verfügung zu stellen, die auf zugänglichen und zuverlässigen Daten — einschließlich Schätzungen, sofern sie erforderlich und hinreichend begründet sind — beruhen.

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

  1. Artikel 1Begriffsbestimmungen
  2. Artikel 2Darstellung der Informationen in den Kryptowerte-Whitepapers
  3. Artikel 3Allgemeine Grundsätze für die Darstellung von Informationen durch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
  4. Artikel 4In den Kryptowerte-Whitepapers anzugebende Informationen
  5. Artikel 5Auf den Websites der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen anzugebende Informationen
  6. Artikel 6Vorschriften für die Offenlegung
  7. Artikel 7Inkrafttreten
Annex
  1. AnhangMustertext für die Darstellung der Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen im Kryptowerte-Whitepaper und auf der Website eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Dezember 2024

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN

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