Source: OJ L, 2025/414, 31.3.2025
Current language: DE
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- RTS on acquisition of qualified holding in CASP
Artikel 5 Informationen zu den Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens leiten werden
Beabsichtigt der interessierte Erwerber, ein oder mehrere Mitglieder des Leitungsorgansdas Organ — oder die Organe — eines Emittenten, eines Anbieters oder einer Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, oder eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach nationalem Recht bestellt wurden, die befugt sind, Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Unternehmens festzulegen, und die die Entscheidungen der Geschäftsführung des Unternehmens kontrollieren und überwachen, und Personen umfasst, die die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich führen; des Zielunternehmens zu bestellen, muss die Mitteilung für jedes dieser beabsichtigten Mitglieder alle in Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission(10)Delegierte Verordnung (EU) 2025/305 der Kommission vom 31. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der in einen Antrag auf Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aufzunehmenden Angaben (ABl. L, 2025/305, 31.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/305/oj). genannten Informationen enthalten.
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