Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024

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Anhang III Wichtige produkte mit digitalen elementen


  1. Klasse I

    1. Identitätsmanagementsysteme sowie Softwareden Teil eines elektronischen Informationssystems, der aus Computercode besteht; und Hardwareein physisches elektronisches Informationssystem, das digitale Daten verarbeiten, speichern oder übertragen kann, oder Teile eines solchen Systems; für die Verwaltung privilegierter Zugänge bzw. Zugriffe, einschließlich Lesegeräte für die Authentifizierung und Zugangskontrolle, auch biometrische Lesegeräte

    2. eigenständige und eingebettete Browser

    3. Passwort-Manager

    4. Softwareden Teil eines elektronischen Informationssystems, der aus Computercode besteht; für die Suche, Entfernung und Quarantäne von Schadsoftware

    5. Produkte mit digitalen Elementen mit der Funktion eines virtuellen privaten Netzes (VPN)

    6. Netzmanagementsysteme

    7. Systeme für die Verwaltung von Sicherheitsinformationen und -ereignissen (SIEM)

    8. Bootmanager

    9. Public-Key-Infrastrukturen und Softwareden Teil eines elektronischen Informationssystems, der aus Computercode besteht; für die Ausstellung digitaler Zertifikate

    10. physische und virtuelle Netzschnittstellen

    11. Betriebssysteme

    12. Router, Modems für die Internetanbindung und Switches

    13. Mikroprozessoren mit sicherheitsrelevanten Funktionen

    14. Mikrocontroller mit sicherheitsrelevanten Funktionen

    15. anwendungsspezifische integrierte Schaltungen (ASIC) und FPGA (Field Programmable Gate Array) mit sicherheitsrelevanten Funktionen

    16. virtuelle Assistenten für die intelligente häusliche Umgebung mit allgemeinem Zweck

    17. Produkte für die intelligente häusliche Umgebung mit Sicherheitsfunktionen, einschließlich intelligenter Türschlösser, Sicherheitskameras, Babyüberwachungssysteme und Alarmanlagen

    18. mit dem Internet verbundenes Spielzeug, das unter die Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(1)Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug (ABl. L 170 vom 30.6.2009, S. 1). fällt und über Funktionen zur sozialen Interaktion (z. B. sprechen oder filmen) oder zur Ortung verfügt

    19. am Körper tragbare Produkte, die zum Zwecke der Gesundheitsüberwachung (z. B. Tracking) bestimmt sind und nicht unter die Verordnungen (EU) 2017/745 oder (EU) 2017/746 fallen, oder am Körper tragbare Produkte, die für die Verwendung durch und für Kinder bestimmt sind

  2. Klasse II

    1. Hypervisoren und Container-Runtime-Systeme, die eine virtualisierte Ausführung von Betriebssystemen und ähnlichen Umgebungen unterstützen

    2. Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme und Intrusion-Prevention-Systeme

    3. manipulationssichere Mikroprozessoren

    4. manipulationssichere Mikrocontroller

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