Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024
Current language: DE
- Cyber resilience for products with digital elements
Basic legislative acts
- CRA regulation
Anhang III Wichtige produkte mit digitalen elementen
Klasse I
Identitätsmanagementsysteme sowie Softwareden Teil eines elektronischen Informationssystems, der aus Computercode besteht; und Hardwareein physisches elektronisches Informationssystem, das digitale Daten verarbeiten, speichern oder übertragen kann, oder Teile eines solchen Systems; für die Verwaltung privilegierter Zugänge bzw. Zugriffe, einschließlich Lesegeräte für die Authentifizierung und Zugangskontrolle, auch biometrische Lesegeräte
eigenständige und eingebettete Browser
Passwort-Manager
Softwareden Teil eines elektronischen Informationssystems, der aus Computercode besteht; für die Suche, Entfernung und Quarantäne von Schadsoftware
Produkte mit digitalen Elementen mit der Funktion eines virtuellen privaten Netzes (VPN)
Netzmanagementsysteme
Systeme für die Verwaltung von Sicherheitsinformationen und -ereignissen (SIEM)
Bootmanager
Public-Key-Infrastrukturen und Softwareden Teil eines elektronischen Informationssystems, der aus Computercode besteht; für die Ausstellung digitaler Zertifikate
physische und virtuelle Netzschnittstellen
Betriebssysteme
Router, Modems für die Internetanbindung und Switches
Mikroprozessoren mit sicherheitsrelevanten Funktionen
Mikrocontroller mit sicherheitsrelevanten Funktionen
anwendungsspezifische integrierte Schaltungen (ASIC) und FPGA (Field Programmable Gate Array) mit sicherheitsrelevanten Funktionen
virtuelle Assistenten für die intelligente häusliche Umgebung mit allgemeinem Zweck
Produkte für die intelligente häusliche Umgebung mit Sicherheitsfunktionen, einschließlich intelligenter Türschlösser, Sicherheitskameras, Babyüberwachungssysteme und Alarmanlagen
mit dem Internet verbundenes Spielzeug, das unter die Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(1)Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug (ABl. L 170 vom 30.6.2009, S. 1). fällt und über Funktionen zur sozialen Interaktion (z. B. sprechen oder filmen) oder zur Ortung verfügt
am Körper tragbare Produkte, die zum Zwecke der Gesundheitsüberwachung (z. B. Tracking) bestimmt sind und nicht unter die Verordnungen (EU) 2017/745 oder (EU) 2017/746 fallen, oder am Körper tragbare Produkte, die für die Verwendung durch und für Kinder bestimmt sind
Klasse II
Hypervisoren und Container-Runtime-Systeme, die eine virtualisierte Ausführung von Betriebssystemen und ähnlichen Umgebungen unterstützen
Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme und Intrusion-Prevention-Systeme
manipulationssichere Mikroprozessoren
manipulationssichere Mikrocontroller
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