Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024

Current language: DE

Anhang VI Vereinfachte EU-konformitätserklärung


Die vereinfachte EU-Konformitätserklärung nach Artikel 13 Absatz 20 hat folgenden Wortlaut:

  1. Hiermit erklärt … [Name des Herstellerseine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich;], dass der Typ des Produkts mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; … [Bezeichnung des Typs des Produkts mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden;] der Verordnung (EU) 2024/2847(1)ABl. L, 2024/2847, 20.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2847/oj. entspricht.

  2. Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung kann unter der folgenden Internetadresse abgerufen werden: …

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