Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024
Current language: DE
Recital 1 Addressing two major problems with products
Die CybersicherheitCybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; bedeutet eine der größten Herausforderungen für die Union. Die Zahl und Vielfalt der vernetzten Geräte wird in den kommenden Jahren exponentiell zunehmen. Cyberangriffe sind ein Thema von öffentlichem Interesse, da sie sich nicht nur auf die Wirtschaft der Union, sondern auch auf die Demokratie sowie die Sicherheit und Gesundheit der Verbrauchereine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können; kritisch auswirken. Es ist deshalb nötig, das Cybersicherheitskonzept der Union zu stärken, sich mit Cyberresilienz auf Unionsebene zu befassen und das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und dazu einen einheitlichen Rechtsrahmen für grundlegende Cybersicherheitsanforderungen für das Inverkehrbringenbzw. „in den Verkehr bringen“ die erstmalige Bereitstellung eines Produkts mit digitalen Elementen auf dem Unionsmarkt; von Produkten mit digitalen Elementen auf dem Unionsmarkt festzulegen. Dabei sollten zwei große Probleme angegangen werden, die hohe Kosten für die Nutzer und die Gesellschaft verursachen: ein geringes Maß an CybersicherheitCybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; von Produkten mit digitalen Elementen, das sich in weitverbreiteten Schwachstellen und der unzureichenden und inkohärenten Bereitstellung von Sicherheitsaktualisierungen zu deren Behebung zeigt, sowie ein unzureichendes Verständnis und ein mangelnder Informationszugang der Nutzer, wodurch sie daran gehindert werden, Produkte mit angemessenen Cybersicherheitsmerkmalen auszuwählen oder sicher zu verwenden.