Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024

Current language: DE

Recital 122 Revenues from penalties


Die Mitgliedstaaten sollten unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten prüfen, ob die Einnahmen aus den in dieser Verordnung vorgesehenen Sanktionen oder entsprechende gleichwertige Einnahmen verwendet werden können, um Cybersicherheitsstrategien zu unterstützen und das Maß an CybersicherheitCybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; in der Union zu verbessern, indem unter anderem die Anzahl der qualifizierten Cybersicherheitsfachkräfte erhöht, der Kapazitätsaufbau für Kleinstunternehmen, „kleine Unternehmen“ und „mittlere Unternehmen“ Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen bzw. mittlere Unternehmen im Sinne des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG; sowie kleine und mittlere Unternehmen gestärkt und die Öffentlichkeit für Cyberbedrohungen sensibilisiert wird.

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