Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024
Current language: DE
Recital 19 Regulatory regime for open-source software stewards
Angesichts der Bedeutung für die CybersicherheitCybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881;, die vielen Produkten mit digitalen Elementen zukommt, die als freie und quelloffene Softwareeine Software, deren Quellcode offen geteilt wird und die im Rahmen einer kostenlosen Open-Source-Lizenz zur Verfügung gestellt wird, die alle Rechte vorsieht, um sie frei zugänglich, nutzbar, veränderbar und weiterverteilbar zu machen; eingestuft sind und im Sinne dieser Verordnung veröffentlicht, aber nicht auf dem Markt bereitgestellt werden, sollten juristische Personen, die die Entwicklung solcher für kommerzielle Tätigkeiten bestimmte Produkte dauerhaft unterstützen und eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der Brauchbarkeit dieser Produkte spielen (Verwalter quelloffener Softwareeine juristische Person, bei der es sich nicht um einen Hersteller handelt, die den Zweck oder das Ziel hat, die Entwicklung spezifischer Produkte mit digitalen Elementen, die als freie und quelloffene Software gelten und für kommerzielle Tätigkeiten bestimmt sind, systematisch und nachhaltig zu unterstützen, und die die Brauchbarkeit dieser Produkte sicherstellt;), einer vereinfachten und maßgeschneiderten Regulierungsregelung unterworfen werden. Zu den Verwaltern quelloffener Softwaremeans the part of an electronic information system which consists of computer code; gehören bestimmte Stiftungen sowie Einrichtungen, die freie und quelloffene Softwareeine Software, deren Quellcode offen geteilt wird und die im Rahmen einer kostenlosen Open-Source-Lizenz zur Verfügung gestellt wird, die alle Rechte vorsieht, um sie frei zugänglich, nutzbar, veränderbar und weiterverteilbar zu machen; im wirtschaftlichen Kontext entwickeln und veröffentlichen, einschließlich gemeinnütziger Einrichtungen. Bei der Regulierung sollten ihre Besonderheiten und die Vereinbarkeit mit der Art der auferlegten Verpflichtungen berücksichtigt werden. Es sollten nur Produkte mit digitalen Elementen abgedeckt sein, die als freie und quelloffene Softwareeine Software, deren Quellcode offen geteilt wird und die im Rahmen einer kostenlosen Open-Source-Lizenz zur Verfügung gestellt wird, die alle Rechte vorsieht, um sie frei zugänglich, nutzbar, veränderbar und weiterverteilbar zu machen; gelten und letztlich für kommerzielle Tätigkeiten wie die Integration in kommerzielle Dienste oder kostenpflichtige Produkte mit digitalen Elementen bestimmt sind. Für die Zwecke dieser Regulierungsregelung umfasst die beabsichtigte Integration in kostenpflichtige Produkte mit digitalen Elementen Fälle, in denen die Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich;, die eine KomponenteSoftware oder Hardware, die für die Integration in ein elektronisches Informationssystem bestimmt ist; in ihre eigenen Produkte mit digitalen Elementen integrieren, entweder regelmäßig zur Entwicklung dieser KomponenteSoftware oder Hardware, die für die Integration in ein elektronisches Informationssystem bestimmt ist; beitragen oder regelmäßige finanzielle Unterstützung leisten, um die Kontinuität eines Softwareprodukts sicherzustellen. Die dauerhafte Unterstützung der Entwicklung eines Produkts mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; umfasst unter anderem das Hosting und die Verwaltung von Plattformen für die Zusammenarbeit bei der Softwareentwicklung, das Hosting von Quellcode oder Softwaremeans the part of an electronic information system which consists of computer code;, das Verwalten oder Administrieren von Produkten mit digitalen Elementen, die als freie und quelloffene Softwareeine Software, deren Quellcode offen geteilt wird und die im Rahmen einer kostenlosen Open-Source-Lizenz zur Verfügung gestellt wird, die alle Rechte vorsieht, um sie frei zugänglich, nutzbar, veränderbar und weiterverteilbar zu machen; eingestuft sind, sowie die Steuerung der Entwicklung solcher Produkte. Da in der vereinfachten und maßgeschneiderten Regulierungsregelung für Verwalter quelloffener Softwareeine juristische Person, bei der es sich nicht um einen Hersteller handelt, die den Zweck oder das Ziel hat, die Entwicklung spezifischer Produkte mit digitalen Elementen, die als freie und quelloffene Software gelten und für kommerzielle Tätigkeiten bestimmt sind, systematisch und nachhaltig zu unterstützen, und die die Brauchbarkeit dieser Produkte sicherstellt; nicht dieselben Verpflichtungen wie für Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; im Rahmen dieser Verordnung vorgesehen sind, sollte es ihnen nicht gestattet sein, die CE-Kennzeichnungeine Kennzeichnung, durch die ein Hersteller erklärt, dass ein Produkt mit digitalen Elementen und die vom Hersteller festgelegten Verfahren den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I und anderen geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union über ihre Anbringung genügen; auf Produkten mit digitalen Elementen, deren Entwicklung sie unterstützen, anzubringen.