Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024

Current language: DE

Recital 54 Assessment of cybersecurity risks


Um sicherzustellen, dass Produkte mit digitalen Elementen sowohl zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringensbzw. „in den Verkehr bringen“ die erstmalige Bereitstellung eines Produkts mit digitalen Elementen auf dem Unionsmarkt; als auch während der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Produkts mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; sicher sind, müssen grundlegende Cybersicherheitsanforderungen für die Behandlung von Schwachstellen und grundlegende Cybersicherheitsanforderungen in Bezug auf die Eigenschaften von Produkten mit digitalen Elementen festgelegt werden. Die Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; sollten sowohl alle grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Bezug auf die Behandlung von Schwachstellen während des gesamten Unterstützungszeitraumsden Zeitraum, in dem der Hersteller sicherstellen muss, dass die Schwachstellen des Produkts mit digitalen Elementen wirksam und im Einklang mit den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I Teil II behandelt werden; erfüllen, als auch bestimmen, welche anderen grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Bezug auf die Produkteigenschaften für die betreffende Art von Produkten mit digitalen Elementen von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sollten die Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; eine Bewertung der Cybersicherheitsrisiken vornehmen, die mit einem Produkt mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; verbunden sind, um einschlägige Risiken und grundlegende Cybersicherheitsanforderungen zu ermitteln, sodass sie ihre Produkte mit digitalen Elementen ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen bereitstellen, die sich auf die Sicherheit dieser Produkte auswirken könnten, und um geeignete harmonisierte Normen, gemeinsame Spezifikationen oder europäische oder internationale Normen angemessen anzuwenden.

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