Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024
Current language: DE
Recital 56 Automatic security updates
Eine der wichtigsten Maßnahmen, die die Nutzer ergreifen müssen, um ihre Produkte mit digitalen Elementen vor Cyberangriffen zu schützen, ist die schnellstmögliche Installation der neuesten verfügbaren Sicherheitsaktualisierungen. Die Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; sollten daher ihre Produkte so gestalten und Verfahren einrichten, dass Produkte mit digitalen Elementen automatische Funktionen mit Blick auf die Benachrichtigung, die Verteilung, das Herunterladen und die Installation von Sicherheitsaktualisierungen enthalten, insbesondere im Falle von Verbraucherprodukten. Sie sollten auch die Möglichkeit bieten, als letzte Etappe das Herunterladen und die Installation der Sicherheitsaktualisierungen zu genehmigen. Die Nutzer sollten weiterhin die Möglichkeit haben, automatische Aktualisierungen zu deaktivieren, und zwar mit einem klaren und einfach zu bedienenden Vorgang, der durch eindeutige Erläuterungen dazu ergänzt wird, wie die Nutzer auf Aktualisierungen verzichten können. Die in einem Anhang dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an automatische Aktualisierungen gelten nicht für Produkte mit digitalen Elementen, die in erster Linie dazu bestimmt sind, als Komponenten in andere Produkte integriert zu werden. Sie gelten auch nicht für Produkte mit digitalen Elementen, bei denen die Nutzer normalerweise keine automatischen Aktualisierungen erwarten würden, einschließlich Produkten mit digitalen Elementen, die für den Einsatz in professionellen IKT-Netzen und insbesondere in kritischen und industriellen Umgebungen bestimmt sind, in denen eine automatische Aktualisierung zu Störungen des Betriebs führen könnte. Unabhängig davon, ob ein Produkt mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; für den Empfang automatischer Aktualisierungen konzipiert ist oder nicht, sollte sein Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; die Nutzer über Schwachstellen informieren und Sicherheitsaktualisierungen unverzüglich zur Verfügung stellen. Verfügt ein Produkt mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; über eine Benutzerschnittstelle oder ähnliche technische Mittel, die eine direkte Interaktion mit seinen Nutzern ermöglichen, so sollte der Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; diese Funktionen nutzen, um die Nutzer darüber zu informieren, dass ihr Produkt mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; das Ende des Unterstützungszeitraumsden Zeitraum, in dem der Hersteller sicherstellen muss, dass die Schwachstellen des Produkts mit digitalen Elementen wirksam und im Einklang mit den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I Teil II behandelt werden; erreicht hat. Die Meldungen sollten sich auf das Maß beschränken, das erforderlich ist, um den tatsächlichen Empfang dieser Informationen sicherzustellen, und sie sollten sich nicht negativ auf das Nutzererlebnis des Produkts mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; auswirken.