Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024
Current language: DE
Recital 57 Separation of security and functionality updates
Um die Verfahren zur Behandlung von Schwachstellen transparenter zu machen und um sicherzustellen, dass die Nutzer nicht gezwungen sind, neue Funktionsaktualisierungen zu installieren, nur um die neuesten Sicherheitsaktualisierungen zu erhalten, sollten die Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; dafür Sorge tragen, dass neue Sicherheitsaktualisierungen, soweit technisch machbar, getrennt von Funktionsaktualisierungen bereitgestellt werden.