Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024

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Recital 60 Minimum support period


Der Unterstützungszeitraumden Zeitraum, in dem der Hersteller sicherstellen muss, dass die Schwachstellen des Produkts mit digitalen Elementen wirksam und im Einklang mit den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I Teil II behandelt werden;, für den der Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; die wirksame Behandlung von Schwachstellen gewährleistet, sollte mindestens fünf Jahre betragen, es sei denn, die Lebensdauer des Produkts mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; beträgt weniger als fünf Jahre; in diesem Fall sollte der Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; die Behandlung von Schwachstellen für die entsprechende Lebensdauer sicherstellen. Wenn nach vernünftigem Ermessen davon auszugehen ist, dass das Produkt mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; länger als fünf Jahre verwendet wird, wie dies häufig bei Hardwarekomponenten wie Hauptplatinen oder Mikroprozessoren, bei Netzwerkgeräten wie Routern, Modems oder Switches sowie bei Softwaremeans the part of an electronic information system which consists of computer code; wie Betriebssystemen oder Videobearbeitungstools der Fall ist, sollten die Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; dementsprechend längere Unterstützungszeiträume sicherstellen. Insbesondere Produkte mit digitalen Elementen, die für die Verwendung in industriellen Umgebungen bestimmt sind, wie etwa industrielle Steuerungssysteme, werden häufig über deutlich längere Zeiträume hinweg verwendet. Ein Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; sollte nur dann einen Unterstützungszeitraumden Zeitraum, in dem der Hersteller sicherstellen muss, dass die Schwachstellen des Produkts mit digitalen Elementen wirksam und im Einklang mit den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I Teil II behandelt werden; von weniger als fünf Jahren festlegen können, wenn dies durch das Wesen des betreffenden Produkts mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; gerechtfertigt ist und das Produkt voraussichtlich weniger als fünf Jahre in Verwendung sein wird; in diesem Fall sollte der Unterstützungszeitraumden Zeitraum, in dem der Hersteller sicherstellen muss, dass die Schwachstellen des Produkts mit digitalen Elementen wirksam und im Einklang mit den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I Teil II behandelt werden; der erwarteten Nutzungsdauer entsprechen. Beispielsweise könnte die Lebensdauer einer Kontaktnachverfolgungs-App, die für die Nutzung während einer Pandemie bestimmt ist, auf die Dauer der Pandemie begrenzt werden. Darüber hinaus können einige Software-Anwendungen naturgemäß nur auf der Grundlage eines Abonnements zur Verfügung gestellt werden, insbesondere wenn die Anwendung nach Ablauf des Abonnements für den Nutzer nicht mehr zur Verfügung steht und folglich nicht mehr genutzt wird.

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