Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024
Current language: DE
Recital 63 Manufacturers' single point of contact for users
Die Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; sollten eine zentrale Anlaufstelle einrichten, die es den Nutzern ermöglicht, mühelos mit ihnen zu kommunizieren, etwa um Schwachstellen des Produkts mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; zu melden und Informationen zu diesen Schwachstellen zu erhalten. Sie sollten die zentrale Anlaufstelle für die Nutzer leicht zugänglich und klare Angaben zu ihrer Erreichbarkeit machen und diese Informationen auf dem neuesten Stand halten. Wenn Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; sich dafür entscheiden, automatisierte Instrumente wie etwa Chatboxen anzubieten, sollten sie auch eine Telefonnummer oder andere digitale Kontaktmöglichkeiten wie eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular anbieten. Die zentrale Anlaufstelle sollte nicht ausschließlich auf automatisierten Instrumenten beruhen.