Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024
Current language: DE
Recital 66 Notification of actively exploited vulnerabilities
Die Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; sollten aktiv ausgenutzte Schwachstellen melden, um dafür zu sorgen, dass die als Koordinatoren benannten CSIRTs und die ENISA einen angemessenen Überblick über diese Schwachstellen haben und die Informationen erhalten, die sie benötigen, um ihre Aufgaben gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 wahrzunehmen und das Gesamtniveau der CybersicherheitCybersicherheit im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/881; wesentlicher und wichtiger Einrichtungen gemäß Artikel 3 der genannten Richtlinie zu erhöhen, und um das wirksame Funktionieren der Marktüberwachungsbehörden zu gewährleisten. Da die meisten Produkte mit digitalen Elementen im gesamten Binnenmarkt vermarktet werden, sollte jede ausgenutzte Schwachstelleeine Schwäche, Anfälligkeit oder Fehlfunktion eines Produkts mit digitalen Elementen, die bei einer Cyberbedrohung ausgenutzt werden kann; in einem Produkt mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; als Bedrohung für das Funktionieren des Binnenmarkts betrachtet werden. Im Einvernehmen mit dem Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; sollte die ENISA behobene Schwachstellen in der gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2022/2555 eingerichteten europäischen Schwachstellendatenbank offenlegen. Die europäische Schwachstellendatenbank wird die Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; dabei unterstützen, bekannte ausnutzbare Schwachstellen in ihren Produkten zu ermitteln, um sicherzustellen, dass auf dem Markt sichere Produkte bereitgestellt werden.