Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024
Current language: DE
Recital 67 Notification of severe incidents
Die Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; sollten dem als Koordinator benannten CSIRT und der ENISA auch jeden schwerwiegenden Sicherheitsvorfalleinen Sicherheitsvorfall gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 6 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2022/2555; melden, der sich auf die Sicherheit eines Produkts mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; auswirkt. Damit die Nutzer rasch auf schwerwiegende Sicherheitsvorfälle reagieren können, die sich auf die Sicherheit ihrer Produkte mit digitalen Elementen auswirken, sollten die Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; auch ihre Nutzer über solche Sicherheitsvorfälle und gegebenenfalls über Korrekturmaßnahmen informieren, die die Nutzer ergreifen können, um die Auswirkungen des Sicherheitsvorfallseinen Sicherheitsvorfall gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 6 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2022/2555; zu mindern, und zwar z. B. durch Veröffentlichung einschlägiger Informationen auf ihren Websites oder, falls der Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; zu den Nutzern Kontakt aufnehmen kann und die Cybersicherheitsrisiken dies rechtfertigen, durch direkte Kontaktaufnahme zu den Nutzern.