Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024
Current language: DE
Recital 74 Voluntary notification of vulnerabilities and incidents
Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; und andere natürliche und juristische Personen sollten in der Lage sein, einem als Koordinator benannten CSIRT oder der ENISA auf freiwilliger Basis jedwede in einem Produkt mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; enthaltene Schwachstelleeine Schwäche, Anfälligkeit oder Fehlfunktion eines Produkts mit digitalen Elementen, die bei einer Cyberbedrohung ausgenutzt werden kann;, Cyberbedrohungen, die sich auf das Risikoprofil eines Produkts mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; auswirken könnten, jedweden Sicherheitsvorfalleinen Sicherheitsvorfall gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 6 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2022/2555;, der sich auf die Sicherheit des Produkts mit digitalen Elementenein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden; auswirkt, sowie Beinahe-Vorfälle, die zu einem solchen Sicherheitsvorfalleinen Sicherheitsvorfall gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 6 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2022/2555; hätten führen können, zu melden.