Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024

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Recital 94 Promote innovation for microenterprises and small or medium-sized enterprises


Um Innovationen zu fördern und zu schützen, ist es wichtig, dass die Interessen von Herstellern, bei denen es sich um Kleinstunternehmen, „kleine Unternehmen“ und „mittlere Unternehmen“ Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen bzw. mittlere Unternehmen im Sinne des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG; oder um kleine oder mittlere Unternehmen handelt, insbesondere von Kleinstunternehmen, „kleine Unternehmen“ und „mittlere Unternehmen“ Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen bzw. mittlere Unternehmen im Sinne des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG; und Kleinunternehmen, einschließlich Start-up-Unternehmen, besondere Berücksichtigung finden. Zu diesem Zweck könnten die Mitgliedstaaten Initiativen entwickeln, die sich an Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; richten, bei denen es sich um Kleinstunternehmen, „kleine Unternehmen“ und „mittlere Unternehmen“ Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen bzw. mittlere Unternehmen im Sinne des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG; oder kleine Unternehmen handelt, unter anderem in den Bereichen Schulung, Sensibilisierung, Kommunikation von Informationen, Tests, Konformitätsbewertungdas Verfahren, mit dem überprüft wird, ob die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I erfüllt werden; durch Dritte sowie Einrichtung von Reallaboren. Übersetzungskosten im Zusammenhang mit der verpflichtenden Dokumentation, beispielsweise der technischen Dokumentation, und den gemäß dieser Verordnung erforderlichen Informationen und Anweisungen für die Nutzer sowie mit der Kommunikation mit den Behörden können erhebliche Ausgaben für die Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich;, insbesondere für Kleinhersteller, mit sich bringen. Daher sollten die Mitgliedstaaten auch prüfen können, ob eine der Sprachen, die sie für die einschlägige Dokumentation der Herstellereine natürliche oder juristische Person, die Produkte mit digitalen Elementen entwickelt oder herstellt oder die Produkte mit digitalen Elementen konzipieren, entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet, sei es gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich; und für die Kommunikation mit den Herstellern bestimmen und akzeptieren, eine Sprache ist, die von der größtmöglichen Zahl von Nutzern weitgehend verstanden wird.

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