Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024
Current language: DE
Recital 95 Ensuring enough notified bodies
Um für eine reibungslose Anwendung dieser Verordnung zu sorgen, sollten die Mitgliedstaaten vor dem Beginn der Anwendung dieser Verordnung möglichst sicherstellen, dass es eine ausreichende Zahl notifizierter Stellen gibt, die Konformitätsbewertungen durch Dritte durchführen können. Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten und andere einschlägige Parteien bei diesem Unterfangen möglichst unterstützen, um Engpässe und Hindernisse beim Marktzugang von Herstellern zu verhindern. Gezielte Schulungsmaßnahmen unter der Leitung der Mitgliedstaaten, gegebenenfalls auch mit Unterstützung der Kommission, können zur Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte und auch zur Unterstützung der Tätigkeiten notifizierter Stellen im Sinne dieser Verordnung beitragen. Darüber hinaus sollten angesichts der Kosten, die eine Konformitätsbewertungdas Verfahren, mit dem überprüft wird, ob die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I erfüllt werden; durch Dritte mit sich bringen kann, Finanzierungsinitiativen auf Unionsebene und auf nationaler Ebene in Betracht gezogen werden, die darauf abzielen, diese Kosten für Kleinstunternehmen, „kleine Unternehmen“ und „mittlere Unternehmen“ Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen bzw. mittlere Unternehmen im Sinne des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG; und kleine Unternehmen zu verringern.