Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024
Current language: DE
Recital 98 Notification of conformity assessment bodies
Damit Produkte mit digitalen Elementen einer Konformitätsbewertungdas Verfahren, mit dem überprüft wird, ob die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I erfüllt werden; durch Dritte unterzogen werden können, sollten die nationalen notifizierenden Behörden der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten die Konformitätsbewertungsstellen notifizieren, sofern diese eine Reihe von Anforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf Unabhängigkeit, Kompetenz und Nichtvorliegen von Interessenkonflikten.