Source: OJ L, 2024/1640, 19.6.2024
Current language: DE
- Anti-money laundering
Basic legislative acts
- Sixth anti-money laundering (AML 6) directive
Artikel 4 Anforderungen an bestimmte Dienstleister
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Wechselstuben und Scheckeinlösestellen sowie Dienstleister für Trusts oder Gesellschaftenjede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig eine der folgenden Dienstleistungen für Dritte erbringt:Gründung von Gesellschaften oder anderen juristischen Personen;Ausübung der Leitungs- oder Geschäftsführungsfunktion einer Gesellschaft, der Funktion eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder einer ähnlichen Funktion bei einer anderen juristischen Person oder Bestellung einer anderen Person für die zuvor genannten Funktionen;Bereitstellung eines Sitzes, einer Geschäfts-, Post- oder Verwaltungsadresse sowie anderer damit zusammenhängender Dienstleistungen für eine Gesellschaft, eine Personengesellschaft oder eine andere juristische Person oder Rechtsvereinbarung;Ausübung der Funktion eines Trustees eines Express Trusts oder einer gleichwertigen Funktion für eine ähnliche Rechtsvereinbarung oder Bestellung einer anderen Person für die zuvor genannten Funktionen;Ausübung der Funktion eines nominellen Anteilseigners für eine andere Person oder Bestellung einer anderen Person für die zuvor genannte Funktion; entweder zugelassen oder eingetragen sind.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Anbieter von Glücksspieldiensten reguliert sind.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass andere als die in den Absätzen 1 und 2 genannten Verpflichteten in Bezug auf die Registrierungsanforderungen einem Mindestniveau unterliegen, das den Aufsehern ermöglicht, sie zu identifizieren.
Unterabsatz 1 gilt nicht, wenn andere als die in den Absätzen 1 und 2 genannten Verpflichteten Zulassungs- oder Registrierungsanforderungen gemäß anderen Rechtsakten der Union oder nationalen Vorschriften unterliegen, mit denen der Zugang zu einem Beruf reguliert wird oder nach denen dieser Zulassungs- oder Registrierungsanforderungen unterliegt, die den Aufsehern ermöglichen, sie zu identifizieren.
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