Source: OJ L, 2024/1640, 19.6.2024

Current language: DE

Artikel 73 Übergangsverwaltung von FIU.net


  1. Die Kommission überträgt der AMLA die Verwaltung von FIU.net bis zum 10. Juli 2027.

  2. Bis diese Übertragung abgeschlossen ist, leistet die Kommission die für den Betrieb von FIU.net und den Informationsaustausch zwischen den zentralen Meldestellen innerhalb der Union erforderliche Unterstützung. Zu diesem Zweck beruft die Kommission regelmäßig Sitzungen der EU-Plattform der zentralen Meldestellen ein, die sich aus Vertretern der zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten zusammensetzt, damit die Funktionsweise von FIU.net überwacht wird.

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