Source: OJ L, 2025/1140, 10.6.2025
Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Crypto-asset service provider
- RTS on record keeping
Anhang
ABSCHNITT 1 Aufzeichnungen über Dienstleistungen und Tätigkeiten: Liste der Aufzeichnungen, die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen entsprechend der Art ihrer Dienstleistungen und Tätigkeiten führen müssen
Art der Aufzeichnung
Zusammenfassung des Inhalts
Kommunikation mit Kunden
Marketingmitteilungen
Jede Marketingmitteilung, die vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; (außer in mündlicher Form) oder in seinem Namen herausgegeben wird.
Informationen für Kunden
Andere Informationen als Marketingmitteilungen, die vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; oder in dessen Namen an den Kunden übermittelt werden. Diese Informationen können den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; selbst, seine Dienstleistungen und Tätigkeiten, Kryptowerte sowie die anfallenden Kosten und damit verbundenen Gebühren betreffen.
Aufzeichnungen über die Kommunikation mit Kunden
Aufzeichnungen von Telefongesprächen oder elektronischen Mitteilungen im Zusammenhang mit Geschäften oder dem Empfang, der Übermittlung und der Ausführung von Kundenaufträgen, einschließlich der Fälle, in denen diese Gespräche oder Mitteilungen nicht zum Abschluss eines Geschäfts oder zur Erbringung von Dienstleistungen der Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen oder der Auftragsausführung führen.
Rechte und Pflichten des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen und des Kunden
Kundenverträge
Jedes zwischen dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; und dem Kunden vereinbarte Dokument, in dem die Rechte und Pflichten der Parteien festgelegt sind.
Zustimmung des Kunden
Jede Kommunikation zwischen dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; und dem Kunden oder ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Kundeeine natürliche oder juristische Person, für die ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt; der Erbringung von Dienstleistungen und den Bedingungen, zu denen der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; diese Dienstleistungen für den Kunden erbringen wird, zugestimmt hat.
Marktmissbrauch
Marktmissbrauch
Aufzeichnungen über Fälle, in denen Umstände darauf hindeuten, dass Marktmissbrauch begangen wurde, begangen wird oder wahrscheinlich begangen wird. Diese Aufzeichnungen enthalten die Identifizierung der beteiligten Personen oder Computeralgorithmen. Bei Personen, die beruflich Geschäfte mit Kryptowerten arrangieren oder ausführen, müssen die Aufzeichnungen die Informationen enthalten, die die durchgeführte Analyse in Bezug auf Aufträge, Geschäfte und Aspekte der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; dokumentieren, die einen Marktmissbrauch gemäß Artikel 3 der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards gemäß Artikel 92 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 darstellen könnten.
Sichere Aufbewahrung der Kryptowerte und Geldbeträge von Kunden
Kryptowerte von Kunden und Mittel für den Zugang zu Kryptowerten, die vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; gehalten werden
Die Aufzeichnungen, die es dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; ermöglichen, die Eigentumsrechte der Kunden zu schützen, und die verhindern, dass die Kryptowerte von Kunden für eigene Rechnung verwendet werden, wie in Artikel 70 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 vorgeschrieben.
Von einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; gehaltene Geldbeträge der Kunden
Die Aufzeichnungen, die es dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; ermöglichen, die Eigentumsrechte der Kunden zu schützen, und die verhindern, dass die Geldbeträge von Kunden für eigene Rechnung verwendet werden, wie in Artikel 70 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 vorgeschrieben.
Alle Dokumente, Aufzeichnungen oder Nachweise, aus denen hervorgeht, dass der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; seinen Pflichten gemäß Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114 nachkommt.
Bearbeitung von Beschwerden
Beschwerden
Die gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2025/294 der Kommission(1)Delegierte Verordnung (EU) 2025/294 der Kommission vom 1. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Anforderungen, Standardvorlagen und Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden durch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (ABl. L, 2025/294, 13.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/294/oj). geführten Aufzeichnungen.
Interessenkonflikte und persönliches Geschäft
Interessenkonflikte
Die Informationen gemäß Artikel 6 Absatz 5 der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards, die gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 erlassen wurden.
Persönliches Geschäft
Die Aufzeichnungen über ein persönliches Geschäft gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114, in denen Datum und Uhrzeit des Geschäfts, die Bedingungen, sein Volumen, die Gegenpartei und etwaige Zulassungen oder Verbote im Zusammenhang mit diesem Geschäft gemäß der genannten Delegierten Verordnung angegeben sind.
Auslagerung
Auslagerungsvereinbarungen
Aufzeichnungen über die in Artikel 73 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten schriftlichen Vereinbarungen.
Ausgelagerte Dienstleistungen und Tätigkeiten
Aufzeichnungen über alle Dienstleistungen oder Tätigkeiten, die gemeinsam an einen Dritten ausgelagert werden, einschließlich:
Name, eingetragener Sitz, Betriebsanschrift und rechtlicher Status des Dritten, an den die Dienstleistung oder Tätigkeit oder ein Teil der Dienstleistung oder Tätigkeit ausgelagert wurde;
Name, Funktion und Kontaktdaten der Person, die für die Dienstleistung oder Tätigkeit oder einen Teil der Dienstleistung oder Tätigkeit bei dem Dritten zuständig ist, an den die Dienstleistung oder Tätigkeit oder ein Teil der Dienstleistung oder Tätigkeit ausgelagert wurde;
Name und Funktion der Person, die beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; für die Dienstleistung oder Tätigkeit oder einen Teil der Dienstleistung oder Tätigkeit zuständig ist.
Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden
Register der Positionen
Aufzeichnungen über die in Artikel 75 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Register der Positionen
Aufstellung der Positionen
Aufzeichnungen über die in Artikel 75 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannte Aufstellung der Positionen.
Kommunikation mit Kunden
Aufzeichnungen über jegliche Kommunikation mit dem Kunden gemäß Artikel 75 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114, einschließlich der vom Kunden erhaltenen oder ausstehenden Antwort.
Inanspruchnahme anderer Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;
Wenn Kryptowerte oder Mittel für den Zugang zu Kryptowerten von Kunden gemäß Artikel 75 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2023/1114 verwahrt oder kontrolliert werden:
Aufzeichnungen des Drittanbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, aus denen die Positionen der Kunden hervorgehen;
Aufzeichnungen über Mitteilungen, aus denen hervorgeht, dass der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; Artikel 75 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 eingehalten hat.
Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte
Betriebsvorschriften
Eine Kopie der Betriebsvorschriften gemäß Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114, einschließlich der festgestellten Mängel und der zu ihrer Behebung ergriffenen Maßnahmen.
Beurteilung der Eignung des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;
Aufzeichnungen über die in Artikel 76 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannte Bewertung und deren Ergebnis.
Integrierte Anonymisierungsfunktion
Aufzeichnungen über Fälle, in denen Kryptowerte eine integrierte Anonymisierungsfunktion aufweisen.
Zustimmung des Kunden zur Zusammenführung sich deckender Kundenaufträgedie Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 38 der Richtlinie 2014/65/EU;
Aufzeichnungen über die in Artikel 76 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1114 genannte Zustimmung der Kunden, dass der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; auf der von ihm betriebenen Plattform für Kryptowerte auf die Zusammenführung sich deckender Kundenaufträgedie Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 38 der Richtlinie 2014/65/EU; zurückgreifen darf.
Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte
Preis und Obergrenzen
Aufzeichnungen über den Preis der Kryptowerte oder über die Methode zur Bestimmung des Preises der Kryptowerte, die für den Tausch gegen einen Geldbetrageinen Geldbetrag im Sinne von Artikel 4 Nummer 25 der Richtlinie (EU) 2015/2366; oder andere Kryptowerte vorgeschlagen werden, und etwaige vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; festgelegte anwendbare Obergrenzen für den zu tauschenden Betrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114.
Diese Aufzeichnungen enthalten für jeden Preis, jede Methode zur Bestimmung des Preises und jede anwendbare Obergrenze folgende Angaben:
die Identifizierung des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;;
ob der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; gegen einen Geldbetrageinen Geldbetrag im Sinne von Artikel 4 Nummer 25 der Richtlinie (EU) 2015/2366; oder gegen Kryptowerte oder beides getauscht werden kann;
den Preis des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;;
den Betrag der Kryptowerte, die gegen einen anderen Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; getauscht werden.
Platzierung von Kryptowerten
Informationen für Kunden oder potenzielle Kunden
Aufzeichnungen der Mitteilungen gemäß Artikel 79 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 und der Zustimmung der Anbietereine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; oder Personen, die die Zulassung zum Handel beantragen, oder eines in ihrem Namen handelnden Dritten.
Platzierungstätigkeiten
Aufzeichnungen über jede Platzierungstätigkeit des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die gemäß der Anforderung geführt werden, dass der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; über ein zentralisiertes Verfahren zur Identifizierung all seiner Platzierungstätigkeiten gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Festlegung technischer Standards gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 verfügen muss.
Beratung und Portfolioverwaltung
Informationen für Kunden
Aufzeichnungen über Mitteilungen gemäß Artikel 81 Absätze 2, 4 und 9 der Verordnung (EU) 2023/1114.
Beurteilung der Eignung
Aufzeichnungen über alle Informationen, die bei jedem Kunden erhoben und zur Durchführung der Eignungsbeurteilung gemäß Artikel 81 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 beurteilt wurden, sowie alle internen Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Eignungsbeurteilung.
Aufzeichnungen von Kunden, die die nach Artikel 81 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/1114 erforderlichen Informationen nicht vorgelegt haben.
Anlageberatung
Aufzeichnungen über Zeitpunkt und Datum der Beratung zu Kryptowertendas Angebot oder die Abgabe personalisierter Empfehlungen an Kunden oder die Vereinbarung der Abgabe solcher Empfehlungen auf Ersuchen des Kunden oder auf Initiative des die Beratung leistenden Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen hinsichtlich eines oder mehrerer Geschäfte in Bezug auf Kryptowerte oder die Nutzung von Kryptowerte-Dienstleistungen;, Aufzeichnungen über die empfohlenen Kryptowerte und der dem Kunden gemäß Artikel 81 Absatz 13 der Verordnung (EU) 2023/1114 vorgelegte Eignungsbericht.
Regelmäßige Erklärung zu den Dienstleistungen der Portfolioverwaltung
Aufzeichnungen über alle regelmäßigen Erklärungen, die dem Kunden gemäß Artikel 81 Absatz 14 der Verordnung (EU) 2023/1114 übermittelt werden.
Anreize
Aufzeichnungen über geringfügige nichtmonetäre Vorteile, die der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; gemäß Artikel 81 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 erhält. Diese Aufzeichnungen enthalten folgende Angaben:
die Art der geringfügigen nichtmonetären Vorteile und den Zeitpunkt ihres Bezugs;
den Kunden und die empfangene Dienstleistung oder Tätigkeit;
wie ein solcher geringfügiger nichtmonetärer Vorteil mit Artikel 81 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 vereinbar ist.
Aufzeichnungen über etwaige Anreize, die der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; gemäß Artikel 81 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1114 erhalten hat. Diese Aufzeichnungen enthalten folgende Angaben:
Art, Höhe und Datum des Erhalts des Anreizes;
den Kunden und die Dienstleistung oder Tätigkeit, für die er entgegengenommen wurde;
wie ein solcher Anreiz mit Artikel 81 Absatz 6 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 vereinbar ist;
jegliche Mitteilungen gemäß Artikel 81 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114.
Transferdienstleistungen
Vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; des Originators aufzubewahrende Aufzeichnungen
Aufzeichnungen über:
alle erhaltenen Anweisungen;
alle in Artikel 14 Absätze 1, 2 und 3 der Verordnung (EU) 2023/1113 aufgeführten Informationen;
die in Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1113 genannten Mittel zur Überprüfung;
jede Aussetzung oder Ablehnung einer Anweisung zur Durchführung des Kryptowertetransfers und die Gründe für diese Aussetzung oder Ablehnung.
Vom Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; des Begünstigten aufzubewahrende Aufzeichnungen
Aufzeichnungen über:
alle in Artikel 14 Absätze 1, 2 und 3 der Verordnung (EU) 2023/1113 aufgeführten Informationen;
die in Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1113 genannten Mittel zur Überprüfung;
jegliche Rückgabe, Aussetzung oder Ablehnung der Übertragung von Kryptowerten und den Grund für eine solche Rückgabe, Aussetzung oder Ablehnung;
alle gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1113 ergriffenen Maßnahmen zusammen mit der Identifizierung der betreffenden Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;.
Von zwischengeschalteten Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen aufzubewahrende Aufzeichnungen
Aufzeichnungen über:
alle in Artikel 14 Absätze 1, 2 und 3 der Verordnung (EU) 2023/1113 aufgeführten Informationen;
jegliche Rückgabe, Aussetzung oder Ablehnung der Übertragung von Kryptowerten und den Grund für eine solche Rückgabe, Aussetzung oder Ablehnung;
alle gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1113 ergriffenen Maßnahmen zusammen mit der Identifizierung der betreffenden Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;.
ABSCHNITT 2 Aufzeichnung von Aufträgen
Tabelle 1
Legende für Tabelle 2 dieses Abschnitts und für Tabelle 3 des Abschnitts 3
Zeichen
Datentyp
Definition
{ALPHANUM-n}
Bis zu n alphanumerische Zeichen
Freitextfeld
{CFI_CODE}
6 Zeichen
ISO 10962 (CFI-Code)
{COUNTRYCODE_2}
2 alphanumerische Zeichen
Ländercode aus 2 Buchstaben gemäß dem Alpha-2-Ländercode nach ISO 3166-1
{CURRENCYCODE_3}
3 alphanumerische Zeichen
Währungscode aus 3 Buchstaben gemäß den Währungscodes nach ISO 4217
{DATE_TIME_FORMAT}
Datums- und Zeitformat nach ISO 8601
Datum und Uhrzeit in folgendem Format:
YYYY-MM-DDThh:mm:ss.ddddddZ.
„YYYY“ bezeichnet das Jahr.
„MM“ bezeichnet den Monat.
„DD“ bezeichnet den Tag.
„T“ bedeutet, dass der Buchstabe „T“ verwendet werden soll.„T“ bedeutet, dass der Buchstabe „T“ verwendet werden soll.
„hh“ bezeichnet die Stunde.
„mm“ bezeichnet die Minute.
„ss.dddddd“ bezeichnet die Sekunde und den Bruchteil einer Sekunde.
Z bezeichnet die UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit).
Datum und Uhrzeit sind als UTC-Zeit zu erfassen.
{DATEFORMAT}
Datumsformat nach ISO 8601
Das Datum ist in folgendem Format anzugeben: JJJJ-MM-TT
{DECIMAL-n/m}
Dezimalzahl mit bis zu n Stellen insgesamt, wovon bis zu m Stellen Nachkommastellen sein können
Numerisches Feld für positive und negative Werte
Dezimaltrennzeichen: „.“ (Punkt);
negativen Zahlen wird ein Minuszeichen (-) vorangestellt; Werte werden gerundet und nicht abgeschnitten.
{DTI}
9 alphanumerische Zeichen
Digital Token-Identifikator gemäß ISO-Norm 24165
{DTI_SHORT_NAME}
n alphanumerische Zeichen
DTI-Kurzbezeichnung gemäß den Datenelementen nach ISO 24165-2 für die Registrierung des DTI
{INTEGER-n}
Ganze Zahl mit bis zu n Ziffern insgesamt
Numerisches Feld für positive und negative ganzzahlige Werte
{ISIN}
12 alphanumerische Zeichen
ISIN-Code gemäß ISO 6166
{LEI}
20 alphanumerische Zeichen
LEI-Code gemäß ISO 17442
{MIC}
4 alphanumerische Zeichen
MIC-Code gemäß ISO 10383
{NATIONAL_ID}
35 alphanumerische Zeichen
Die Kennung leitet sich nach Artikel 9 und Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/590 ab.
Tabelle 2
Zu den Aufträgen zu speichernde Angaben
Feld-Nr.
Feldname
Feldbeschreibung
Der zuständigen Behörde zu den Auftragsdaten bereitzustellende Angaben
Abschnitt A — Identifizierung der einschlägigen Parteien
1
Kundenidentifikationscode
Code zur Identifikation des Kunden des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, der den Auftrag eingereicht hat.
Ist der Kundeeine natürliche oder juristische Person, für die ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt; eine juristische Person, sind der LEI-Code des Kunden oder die alternativen Kennungen gemäß Artikel 14 Absatz 3 zu verwenden.
Ist der Kundeeine natürliche oder juristische Person, für die ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt; keine juristische Person, ist die {NATIONAL_ID} zu verwenden.
Steht die Zuweisung des Auftrags noch aus, ist das Kennzeichen „PNAL“ anzugeben.
In diesem Feld ist „NOAP“ anzugeben, wenn der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; ein direktes Interesse am Kauf oder Verkauf hat.
{LEI}
{NATIONAL_ID}
{ALPHANUM-20}
{PNAL}
„NOAP“
2
Anlageentscheidung beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;
Code zur Identifikation der Person oder des Algorithmus beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die bzw. der für die Anlageentscheidung verantwortlich ist.
Ist beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; eine natürliche Person für die Anlageentscheidung verantwortlich, ist die für die Anlageentscheidung verantwortliche oder vorrangig verantwortliche Person mit ihrer {NATIONAL_ID} anzugeben.
Ist für die Anlageentscheidung ein Algorithmus verantwortlich, der einzelne Auftragsparameter automatisch bestimmt, einschließlich der Auslösung des Auftrags oder der Festlegung seines Zeitpunkts, seines Preises oder seiner Menge, wird das Feld mit einem gemäß Artikel 8 zugewiesenen Code ausgefüllt.
Das Feld ist leer zu lassen, wenn die Anlageentscheidung nicht von einer Person oder einem Algorithmus beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; getroffen wurde.
{NATIONAL_ID} — Natürliche Personen
{ALPHANUM-50} — Algorithmen
3
Ausführung innerhalb der Firma
Code zur Identifikation der Person oder des Algorithmus beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die bzw. der die Bedingungen für die Ausführung der aus dem Auftrag resultierenden Geschäfts bestimmt.
Werden die Bedingungen für die Ausführung des Geschäfts von einer natürlichen Person bestimmt, ist die Person mit ihrer {NATIONAL_ID} anzugeben.
Ist für die Ausführung des Geschäfts ein Algorithmus verantwortlich, der einzelne Auftragsparameter automatisch bestimmt, einschließlich der Auslösung des Auftrags oder der Festlegung seines Zeitpunkts, seines Preises oder seiner Menge, so ist in diesem Feld ein Code anzugeben, den der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; gemäß Artikel 10 zuweist.
Sind mehr als eine Person oder sowohl Personen als auch Algorithmen an der Ausführung des Geschäfts beteiligt, so bestimmt der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; den vorrangig verantwortlichen Händler bzw. den vorrangig verantwortlichen Algorithmus und trägt in dieses Feld den Identifikationscode dieser Person bzw. dieses Algorithmus ein.
{NATIONAL_ID} — Natürliche Personen
{ALPHANUM-50} — Algorithmen
Abschnitt B — Handelsbezogene Funktion und Liquiditätszufuhr
4
Handelsbezogene Funktion
Zeigt an, ob der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, der die Transaktion durchführt, beim Handel auf die Zusammenführung sich deckender Kundenaufträgedie Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 38 der Richtlinie 2014/65/EU; zurückgreift oder Kryptowerte gegen einen Geldbetrageinen Geldbetrag im Sinne von Artikel 4 Nummer 25 der Richtlinie (EU) 2015/2366; tauscht.
Resultiert der Auftragseingang nicht daraus, dass der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; sich deckende Kundenaufträge zusammenführt oder Kryptowerte gegen einen Geldbetrageinen Geldbetrag im Sinne von Artikel 4 Nummer 25 der Richtlinie (EU) 2015/2366; oder andere Kryptowerte tauscht, zeigt dieses Feld an, dass die Transaktion im Rahmen anderer Funktionen ausgeführt wurde.
„DEAL“ — Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetragden Abschluss von Verträgen mit Kunden über den Kauf oder Verkauf von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag unter Einsatz eigenen Kapitals; oder gegen andere Kryptowerte
„MTCH“ — Zusammenführung sich deckender Kundenaufträgedie Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 38 der Richtlinie 2014/65/EU;
„AOTC“ — Andere Funktion
Abschnitt C — Datum und Uhrzeit
5
Datum und Uhrzeit
Datum und Uhrzeit für jedes in den Abschnitten [G] und [J] aufgeführte Ereignis.
{DATE_TIME_FORMAT}
Abschnitt D — Gültigkeitsdauer und Auftragsbeschränkungen
6
Gültigkeitsdauer
Good-For-Day: Der Auftrag erlischt am Ende des Handelstags, an dem er in das Auftragsbuch eingegeben wurde.
Good-Till-Cancelled: Der Auftrag ist so lange im Auftragsbuch aktiv und ausführbar, bis er storniert wird.
Good-Till-Time: Der Auftrag erlischt spätestens zu einer festgesetzten Uhrzeit am aktuellen Geschäftstag.
Good-Till-Date: Der Auftrag erlischt nach Ablauf eines bestimmten Datums.
Good-Till-Specified Date and Time: Der Auftrag erlischt an einem bestimmten Datum zu einer bestimmten Uhrzeit.
Good After Time: Der Auftrag ist erst nach Ablauf einer festgesetzten Uhrzeit am aktuellen Geschäftstag aktiv.
Good After Date: Der Auftrag ist erst ab einem festgesetzten Datum aktiv.
Good After Specified Date and Time: Der Auftrag ist erst ab einer festgesetzten Uhrzeit am festgesetzten Datum aktiv.
Immediate-Or-Cancel: ein Auftrag, der bei seiner Eingabe ins Auftragsbuch sofort (über die ausführbare Menge) ausgeführt wird und der mit der Restmenge (sofern vorhanden), die nicht ausgeführt werden konnte, nicht im Auftragsbuch verbleibt.
Fill-Or-Kill: ein Auftrag, der bei seiner Eingabe ins Auftragsbuch sofort ausgeführt wird, sofern er vollständig ausgeführt werden kann. Falls der Auftrag nur teilweise ausgeführt werden kann, wird er automatisch zurückgewiesen und kann somit nicht ausgeführt werden.
Sonstige: alle weiteren Angaben, die speziell für bestimmte Geschäftsmodelle, Handelsplattformen oder Handelssysteme gelten.
„DAVY“ — Good-For-Day
„GTCV“ — Good-Till-Cancelled
„GTTV“ — Good-Till-Time
„GTDV“ — Good-Till-Date
„GTSV“ — Good-Till-Specified Date and Time
„GATV“ — Good After Time
„GADV“ — Good After Date
„GASV“ — Good After Specified Date and Time
„IOCV“ — Immediate-Or-Cancel
„FOKV“ — Fill-Or-Kill
oder
{ALPHANUM-4}-Zeichen, das in der eigenen Klassifikation des Handelsplatzes noch nicht verwendet wird
7
Auftragsbeschränkung
Good For Closing Price Crossing Session: wenn sich ein Auftrag für den Schlusskurs einer Crossing Session qualifiziert.
Valid For Auction: Der Auftrag ist nur während Auktionsphasen aktiv und kann nur in diesen Phasen ausgeführt werden (diese können von dem Kunden des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, der den Auftrag eingereicht hat, festgelegt werden, wie Eröffnungs- und/Schlussauktionen und/oder Auktionen innerhalb eines Tages).
Valid For Continuous Trading only: Der Auftrag ist nur während des fortlaufenden Handels aktiv.
Sonstige: alle weiteren Angaben, die speziell für bestimmte Geschäftsmodelle, Handelsplattformen oder Handelssysteme gelten.
„SESR“ — Good For Closing Price Crossing Session
„VFAR“ — Valid For Auction
„VFCR“ — Valid For Continuous Trading only
{ALPHANUM-4}-Zeichen, das in der eigenen Klassifikation des Handelsplatzes noch nicht verwendet wird
Treffen mehrere Möglichkeiten zu, sind die entsprechenden Zeichen hier durch Kommata getrennt anzugeben.
8
Datum und Uhrzeit der Gültigkeitsdauer
Dieses Feld bezieht sich auf den Zeitstempel, der den Zeitpunkt wiedergibt, zu dem der Auftrag aktiv wird oder definitiv aus dem Auftragsbuch gelöscht wird:
Good for day: Eingangsdatum mit einem Zeitstempel unmittelbar vor Mitternacht;
Good till time: Eingangsdatum und im Auftrag angegebene Uhrzeit;
Good till date: angegebenes Ablaufdatum mit einem Zeitstempel unmittelbar vor Mitternacht;
Good till specified date and time: für den Ablauf der Gültigkeit angegebenes Datum und angegebene Uhrzeit;
Good after time: Eingangsdatum und angegebene Uhrzeit, zu der der Auftrag aktiv wird;
Good after date: angegebenes Datum mit einem Zeitstempel unmittelbar nach Mitternacht;
Good after specified date and time: angegebenes Datum und angegebene Uhrzeit, zu der der Auftrag aktiv wird;
Good-Till-Cancelled: letztes Datum und letzte Uhrzeit, zu dem der Auftrag infolge des Handelsbetriebs automatisch gelöscht wird;
Sonstige: Zeitstempel für jeden weiteren Gültigkeitstyp.
{DATE_TIME_FORMAT}
Abschnitt E — Identifikation des Auftrags
9
Segment MIC
Kennung der Handelsplattform für Kryptowerte, wo der Auftrag eingereicht wurde.
Verwendet die Handelsplattform für Kryptowerte Segment MICs, so ist der Segment MIC zu verwenden.
Verwendet die Handelsplattform für Kryptowerte keine Segment MICs, so ist der Operating MIC zu verwenden.
Dieses Feld ist nur für Aufträge auszufüllen, die auf einer Handelsplattform für Kryptowerte ausgeführt werden sollen.
{MIC}
10
Kryptowert-Identifikationscode
Eindeutige Kennung des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;
{DTI}
{ALPHANUM-20}
11
Klassifizierung von Kryptowerten
Zur Klassifizierung des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; verwendete Taxonomie
oder
Es ist ein vollständiger und richtiger CFI-Code anzugeben, sofern verfügbar.
ART
EMT
OT
{CFI_CODE}
12
Auftragsidentifikationscode
Ein alphanumerischer Code, der einem einzelnen Auftrag vom Betreiber der Handelsplattform für Kryptowerte zugewiesen wird.
{ALPHANUM-50}
Abschnitt F — Ereignisse mit Auswirkungen auf den Auftrag
13
Neuer Auftrag, Stornierung des Auftrags
Neuer Auftrag: Übermittlung eines neuen Auftrags an den Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, der die Handelsplattform für Kryptowerte betreibt.
Storniert auf Initiative des Kunden des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;: wenn der Kundeeine natürliche oder juristische Person, für die ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt; auf eigene Initiative beschließt, den von ihm zuvor eingegebenen Auftrag zu stornieren.
„NEWO“ — neuer Auftrag
„CAME“ — Storniert auf Initiative des Kunden des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;
Abschnitt G — Art des Auftrags
14
Auftragsart
Gibt die Art des Auftrags an, der der Handelsplattform für Kryptowerte gemäß deren Spezifikationen übermittelt wird.
{ALPHANUM-50}
15
Klassifizierung der Auftragsart
Klassifizierung des Auftrags nach zwei allgemeinen Auftragsarten.
LIMIT-Order: wenn der Auftrag ausführbar ist;
STOP-Order: wenn der Auftrag nur bei Eintreten eines vorab festgelegten Preisereignisses ausführbar wird.
„LMTO“ für Limit-Order oder „STOP“ für Stop-Order.
Abschnitt H — Preise
16
Limitpreis
Höchstpreis, zu dem ein Kaufauftrag ausgeführt werden kann, oder Mindestpreis, zu dem ein Verkaufsauftrag ausgeführt werden kann.
Spread-Preis bei einer Strategieorder; dieser kann negativ oder positiv sein.
Für Aufträge ohne Limitpreis oder Aufträge, für die kein Preis festgesetzt ist, ist in diesem Feld „NOAP“ anzugeben.
Wenn der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird, ist er in der Hauptwährungseinheit anzugeben.
Wird der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; auf der Grundlage eines Währungspaars gehandelt, so gibt der Preis die Menge der quotierten Währung für eine Einheit der Basiswährung an.
Wird der Preis in Teilkomponenten dieses Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; ausgedrückt, so wird er dennoch als Dezimalnotation des in Einheiten dieses Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; ausgedrückten Preises erfasst.
{DECIMAL-18/13}, falls der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird.
{DECIMAL-11/10}, falls der Preis als Prozentsatz oder Rendite ausgedrückt wird.
{DECIMAL-18/17}, falls der Preis in Basispunkten ausgedrückt wird.
„NOAP“
17
Weiterer Limitpreis
Jeder andere Limitpreis, der für den Auftrag gelten kann. In diesem Feld ist „NOAP“ zu übernehmen, wenn es keinen Limitpreis gibt.
Wenn der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird, ist er in der Hauptwährungseinheit anzugeben.
Wird der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; auf der Grundlage eines Währungspaars gehandelt, so gibt der Preis die Menge der quotierten Währung für eine Einheit der Basiswährung an.
Wird der Preis in Teilkomponenten dieses Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; ausgedrückt, so wird er dennoch als Dezimalnotation des in Einheiten dieses Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; ausgedrückten Preises erfasst.
{DECIMAL-18/13}, falls der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird.
{DECIMAL-11/10}, falls der Preis als Prozentsatz oder Rendite ausgedrückt wird.
{DECIMAL-18/17}, falls der Preis in Basispunkten ausgedrückt wird.
„NOAP“
18
Stop-Preis
Der Preis, der erreicht werden muss, damit der Auftrag aktiv wird.
Für Stop-Order, die durch Ereignisse ausgelöst werden, die vom Preis des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; unabhängig sind, ist in diesem Feld ein Stop-Preis gleich null einzugeben.
Falls nicht relevant, ist in diesem Feld „NOAP“ anzugeben.
Wenn der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird, ist er in der Hauptwährungseinheit anzugeben.
Wird der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; auf der Grundlage eines Währungspaars gehandelt, so gibt der Preis die Menge der quotierten Währung für eine Einheit der Basiswährung an.
Wird der Preis in Teilkomponenten dieses Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; ausgedrückt, so wird er dennoch als Dezimalnotation des in Einheiten dieses Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; ausgedrückten Preises erfasst.
{DECIMAL-18/13}, falls der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird.
{DECIMAL-11/10}, falls der Preis als Prozentsatz oder Rendite ausgedrückt wird.
{DECIMAL-18/17}, falls der Preis in Basispunkten ausgedrückt wird.
„NOAP“
19
Pegged-Limitpreis
Höchstpreis, zu dem eine Pegged-Order als Kaufauftrag ausgeführt werden kann, oder Mindestpreis, zu dem eine Pegged-Order als Verkaufsauftrag ausgeführt werden kann.
Falls nicht relevant, ist in diesem Feld „NOAP“ anzugeben.
Wenn der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird, ist er in der Hauptwährungseinheit anzugeben.
Wird der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; auf der Grundlage eines Währungspaars gehandelt, so gibt der Preis die Menge der quotierten Währung für eine Einheit der Basiswährung an.
Wird der Preis in Teilkomponenten dieses Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; ausgedrückt, so wird er dennoch als Dezimalnotation des in Einheiten dieses Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; ausgedrückten Preises erfasst.
{DECIMAL-18/13}, falls der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird.
{DECIMAL-11/10}, falls der Preis als Prozentsatz oder Rendite ausgedrückt wird.
{DECIMAL-18/17}, falls der Preis in Basispunkten ausgedrückt wird.
„NOAP“
20
Transaktionspreis
Handelspreis des Geschäfts, ggf. ohne Provision, sonstige Gebühren und aufgelaufene Zinsen.
Wird der Preis als monetärer Wert aufgezeichnet, ist er in der Hauptwährungseinheit anzugeben.
Wenn kein Preis anwendbar ist, ist in diesem Feld „NOAP“ anzugeben.
Wird der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; auf der Grundlage eines Währungspaars gehandelt, so gibt der Preis die Menge der quotierten Währung für eine Einheit der Basiswährung an.
{DECIMAL-18/13}, falls der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird.
„NOAP“
21
Währung des Preises
Währung, in der der Handelspreis des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;, auf den sich der Auftrag bezieht, ausgedrückt wird (falls der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird).
Wird der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; in E-GeldE-Geld im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2009/110/EG;/E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; gehandelt, ist der in Artikel 15 spezifizierte Digital Token Identifier oder die alternative Kennung zu verwenden.
Wird der Preis des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; in monetärer Form anhand eines Währungspaars ausgedrückt, ist das Währungspaar anzugeben, in dem der Preis des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;, auf den sich der Auftrag bezieht, ausgedrückt wird. Der erste Währungscode entspricht der Basiswährung und der zweite der Quotierungswährung. Die Quotierungswährung bestimmt den Preis einer Einheit der Basiswährung. Um die Fiatwährung bzw. den Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; im Währungspaar darzustellen, werden der ISO-Währungscode und die DTI-Kurzbezeichnung verwendet, die gemäß den Datenelementen nach ISO 24165-2 für die Registrierung des DTI oder der alternativen Kennung registriert wurden.
{CURRENCYCODE_3}
{DTI}
{ALPHANUM-20}
Für Fiatwährungen in einem Währungspaar sollte der Code {CURRENCYCODE_3} verwendet werden.
Für Kryptowerte in einem Währungspaar sollte der Code {DTI_SHORT_NAME} verwendet werden.
„NOAP“
22
Preisnotierung
Gibt an, ob der Preis als monetärer Wert, in Prozent, als Rendite oder in Basispunkten ausgedrückt wird.
„MONE“ — monetärer Wert
„PERC“ — Prozentsatz
„YIEL“ — Rendite
„BAPO“ — Basispunkte
Abschnitt I — Auftragsanweisungen
23
Kauf/Verkauf-Indikator
Angabe, ob es sich bei dem Auftrag um einen Kauf oder einen Verkauf handelt.
„BUYI“ — Kauf
„SELL“ — Verkauf
24
Auftragsstatus
Zur Identifizierung aktiver/inaktiver/ausgesetzter Aufträge:
Aktiv — nicht Offerten zugewiesene Aufträge, die ausführbar sind.
Inaktiv — nicht Offerten zugewiesene Aufträge, die nicht ausführbar sind.
„ACTI“ — aktiv
oder
„INAC“ — inaktiv
25
Mengennotierung
Gibt an, ob die angegebene Menge als Anzahl von Einheiten, als Nominalwert oder als monetärer Wert oder in Kryptowerteeinheiten ausgedrückt wird.
„UNIT“ — Anzahl der Einheiten
„NOML“ — Nominalwert
„MONE“ — monetärer Wert
„CRYP“ — Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;
26
Währung der Menge
Währung, in der die Menge ausgedrückt wird. Die Währung bezieht sich auf die Einheiten des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;, auch wenn die Transaktion auf Teilkomponenten dieses Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; lautet.
Nur anzugeben, wenn die Menge als nominaler monetärer Wert oder in Kryptowerteeinheiten ausgedrückt wird.
{CURRENCYCODE_3}
{DTI}
{ALPHANUM-20}
27
Anfangsmenge
Anzahl der Kryptowerteeinheiten, die Gegenstand des Auftrags sind. Bezieht sich der Auftrag nur auf einen Kryptowertanteil, ist die Menge in der Dezimalnotation der Einheit anzugeben.
Nominalwert oder monetärer Wert des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;.
{DECIMAL-18/17}, falls die Menge als Anzahl der Einheiten ausgedrückt wird
{DECIMAL-18/5}, falls die Menge als monetärer Wert oder als Nominalwert ausgedrückt wird
28
Verbleibende Menge
Die Gesamtmenge, die nach einer teilweisen Ausführung oder bei einem anderen Ereignis, das sich auf den Auftrag auswirkt, im Auftragsbuch verbleibt.
Bei einer teilweisen Ausführung des Auftrags ist dies die nach dieser teilweisen Ausführung insgesamt verbleibende Menge. Bei der Eingabe eines Auftrags entspricht dieser Wert der Anfangsmenge.
{DECIMAL-18/17}, falls die Menge als Anzahl der Einheiten ausgedrückt wird.
{DECIMAL-18/5}, falls die Menge als monetärer Wert oder als Nominalwert ausgedrückt wird.
29
Gehandelte Menge
Wenn es sich um eine teilweise oder vollständige Ausführung handelt, ist in diesem Feld die ausgeführte Menge anzugeben.
{DECIMAL-18/17}, falls die Menge als Anzahl der Einheiten ausgedrückt wird.
{DECIMAL-18/5}, falls die Menge als monetärer Wert oder als Nominalwert ausgedrückt wird.
30
Akzeptierte Mindestmenge (Minimum Acceptable Quantity — MAQ)
Die akzeptierte kleinste Menge für einen auszuführenden Auftrag, die sich aus mehreren teilweisen Ausführungen zusammensetzen kann und normalerweise nur für nicht persistente Auftragsarten gilt.
Falls nicht relevant, ist in diesem Feld „NOAP“ anzugeben.
{DECIMAL-18/17}, falls die Menge als Anzahl der Einheiten ausgedrückt wird.
{DECIMAL-18/5}, falls die Menge als monetärer Wert oder als Nominalwert ausgedrückt wird.
„NOAP“
31
Mindestausführungsvolumen (MES)
Die Mindestausführungsgröße einer einzelnen potenziellen Ausführung.
Falls nicht relevant, Feld bitte leer lassen.
{DECIMAL-18/17}, falls die Menge als Anzahl der Einheiten ausgedrückt wird.
{DECIMAL-18/5}, falls die Menge als monetärer Wert oder als Nominalwert ausgedrückt wird.
32
MES nur erste Ausführung
Gibt an, ob die MES nur für die erste Ausführung relevant ist.
Wenn kein Eintrag in Feld 29 erfolgt, kann auch dieses Feld leer bleiben.
„true“ (zutreffend)
„false“ (nicht zutreffend)
33
Kennzeichen für nur passiv
Zeigt an, ob der Auftrag mit einem Merkmal/Kennzeichen an die Handelsplattform für Kryptowerte übermittelt wird, das festlegt, dass der Auftrag nicht sofort gegen sichtbare Gegenaufträge ausgeführt werden soll.
„true“ (zutreffend)
„false“ (nicht zutreffend)
34
Kennzeichen für passiv oder aggressiv
Gibt bei der teilweisen oder vollständigen Auftragsausführung an, ob der Auftrag bereits im Auftragsbuch vorhanden war und der Liquiditätszufuhr dient (passiv) oder ob der Auftrag den Handel auslöste und somit Liquidität abschöpfte (aggressiv).
Falls nicht relevant, Feld bitte leer lassen.
„PASV“ — passiv oder
„AGRE“ — aggressiv.
35
Self Match Prevention (SMP)
Gibt an, ob der Auftrag mit Kriterien zur Verhinderung der Selbstausführung eingegeben wurde, damit er nicht gegen einen Auftrag auf der Gegenseite des Buchs ausführbar ist, der vom selben Mitglied oder Teilnehmer eingegeben wurde.
„true“ (zutreffend)
„false“ (nicht zutreffend)
36
Transaktionsidentifikationscode der Handelsplattform für Kryptowerte
Bei auf Handelsplattformen für Kryptowerte ausgeführten Aufträgen ist dies der alphanumerische Code, der dem Geschäft von der Handelsplattform für Kryptowerte gemäß Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/416 der Kommission(2)Delegierte Verordnung (EU) 2025/416 der Kommission vom 29. November 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung des Inhalts und des Formats von Auftragsbuchaufzeichnungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben (ABl. L, 2025/416, 14.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/416/oj). zugewiesen wurde.
Der von der Handelsplattform für Kryptowerte vergebene Code muss für jeden Segment MIC nach ISO 10383 und jeden Handelstag eindeutig, konsistent und persistent sein.
Die Komponenten des Transaktionsidentifikationscodes dürfen die Identität der Gegenparteien der Transaktion, für die der Code geführt wird, nicht offenbaren.
Bei Geschäften, die durch Übermittlung im Namen von Kunden an ein Unternehmen, das Kryptowerte-Dienstleistungen außerhalb der Union erbringt, ausgeführt werden, werden diese Informationen erfasst, sofern sie abgerufen werden können.
{ALPHANUM-52}
Abschnitt J — Indikativer Auktionspreis und indikatives Auktionsvolumen
37
Indikativer Auktionspreis
Preis, zu dem die jeweilige Auktion in Bezug auf den Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;, für den ein oder mehrere Aufträge platziert wurden, auszugleichen ist.
{DECIMAL-18/5}, falls der Preis als monetärer Wert oder als Nominalwert ausgedrückt wird.
Wird der Preis als monetärer Wert ausgedrückt, ist er in der Hauptwährungseinheit anzugeben.
{DECIMAL-11/10}, falls der Preis als Prozentsatz oder Rendite ausgedrückt wird.
38
Indikatives Auktionsvolumen
Das Volumen (Anzahl der Einheiten des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;), das zum indikativen Auktionspreis in Feld 50 ausgeführt werden kann, falls die Auktion zu genau diesem Zeitpunkt enden würde.
{DECIMAL-18/17}, falls die Menge als Anzahl der Einheiten ausgedrückt wird
{DECIMAL-18/5}, falls die Menge als monetärer Wert oder als Nominalwert ausgedrückt wird
Abschnitt K — Auftragsübermittlung
39
Übermittelnder Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;
Im Falle der Übermittlung eines Auftrags gemäß Artikel 11 ist hier der LEI-Code des übermittelnden Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; anzugeben.
{LEI}
40
Indikator für die Übermittlung eines Auftrags
„true“ (zutreffend) gibt die übermittelnde Firma in der Meldung der übermittelnden Firma an, wenn die Voraussetzungen für eine Übermittlung gemäß Artikel 11 nicht erfüllt sind
„false“ (nicht zutreffend) — unter allen anderen Umständen
„true“ (zutreffend)
„false“ (nicht zutreffend)
Abschnitt L — Wohnsitzland des Kunden
41
Angabe des Wohnsitzlands
Dieses Feld ist auszufüllen, wenn ein Kundeeine natürliche oder juristische Person, für die ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt; im Sinne von Artikel 9 Absatz 5 in einem anderen Land als dem seiner Staatsangehörigkeit ansässig ist.
{COUNTRYCODE_2}
„NOAP“
ABSCHNITT 3 Aufzeichnungen über Geschäfte
Zur Legende siehe Abschnitt 2 Tabelle 1.
Tabelle 3
Zu den Geschäften zu speichernde Angaben
Feld-Nr.
Feld
Erforderliche Aufzeichnungen
Der zuständigen Behörde zu den Geschäftsdaten bereitzustellende Angaben
1
Transaktionsstatus
Angabe, ob es sich um ein neues Geschäft oder eine Stornierung handelt.
„NEWT“ — Neu
„CANC“ — Stornierung
2
Referenznummer des Geschäfts
Eindeutige Kennnummer der ausführenden Wertpapierfirmaeine Wertpapierfirma im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und mit einer Zulassung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU; für jeden Datensatz
{ALPHANUM-52}
3
Transaktionsidentifikationscode der Handelsplattform für Kryptowerte
Von der Handelsplattform generierte und an Käufer und Verkäufer gemäß Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/416 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 weitergeleitete Nummer. Gegebenenfalls der Transaktionshash oder eine andere alphanumerische Zeichenfolge, die automatisch in der DLT generiert wird und eine eindeutige Identifizierung eines bestimmten Geschäfts ermöglicht.
{ALPHANUM-52}
4
Identifikationscode des ausführenden Unternehmens
Code zur Identifikation des Unternehmens, das die Transaktion ausführt.
{LEI}
{ALPHANUM-20}
5
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallen.
Angabe, ob es sich bei dem in Feld 4 genannten Unternehmen um einen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; handelt, für den die Verordnung (EU) 2023/1114 gilt.
„true“ (zutreffend) — ja
„false“ (nicht zutreffend) — nein
6
Identifikationscode des Käufers
Code zur Identifikation des Erwerbers des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;.
Ist der Käufer eine juristische Person, sind der LEI-Code des Erwerbers oder die alternativen Kennungen gemäß Artikel 14 Absatz 3 zu verwenden.
Wenn es sich bei dem Käufer um eine natürliche Person handelt, die Kennung gemäß Artikel 9.
Wenn der Auftrag zur Ausführung im Namen von Kunden an eine Firma übermittelt wurde, die Kryptowerte-Dienstleistungen außerhalb der Union erbringt, werden der MIC-Code der Plattform oder die LEI oder gleichwertige Kennungen der Firma gemäß Artikel 14 verwendet.
Führt der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; das Geschäft auf einer Handelsplattform in einem Drittland aus, so ist die LEI des Käufers, die in Artikel 14 Absatz 3 genannte alternative Kennung oder die nationale ID zu erfassen.
„INTC“ ist als Bezeichnung für ein Kundensammelkonto beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; zu verwenden, um eine Übertragung auf dieses oder von diesem Konto mit einer zugehörigen Zuteilung zu dem/den einzelnen Kunden von diesem bzw. auf dieses Konto zu melden.
{LEI}
{ALPHANUM-20}
{MIC}
{NATIONAL_ID}
„INTC“
7
Land der Zweigniederlassung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; für den Käufer
Ist der Käufer ein Kundeeine natürliche oder juristische Person, für die ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt;, ist in diesem Feld das Land der Zweigniederlassung anzugeben, die den Auftrag von dem Kunden erhalten hat oder eine Anlageentscheidung für einen Kunden im Einklang mit einem durch den Kunden erteilten Vermögensverwaltungsmandat getroffen hat, wie in Artikel 16 gefordert.
Wurde diese Tätigkeit nicht von einer Zweigniederlassung ausgeübt, sollte in diesem Feld der Ländercode des Herkunftsmitgliedstaatsbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat; des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; oder der Ländercode des Mitgliedstaats eingetragen werden, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; seinen Sitz hat.
{COUNTRYCODE_2}
8
Käufer — Vorname(n)
Vollständige(r) Vorname(n) des Käufers. Bei mehreren Vornamen sind sämtliche Namen durch Kommata getrennt in diesem Feld anzugeben.
{ALPHANUM-140}
9
Käufer — Nachname(n)
Vollständige(r) Nachname(n) des Käufers. Bei mehreren Nachnamen sind sämtliche Nachnamen durch Kommata getrennt in diesem Feld anzugeben.
{ALPHANUM-140}
10
Käufer — Geburtsdatum
Geburtsdatum des Käufers.
{DATEFORMAT}
11
Code des Kaufentscheidungsträgers
Code zur Identifikation der Person, die die Entscheidung zum Erwerb des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; trifft.
Wird die Entscheidung von einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; getroffen, ist in diesem Feld die Identität des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; und nicht diejenige der Einzelperson anzugeben, die die Anlageentscheidung getroffen hat.
Ist der Entscheidungsträger eine juristische Person, sind der LEI-Code oder die alternativen Kennungen gemäß Artikel 14 Absatz 3 zu verwenden.
Wenn der Entscheidungsträger keine juristische Person ist, ist die in Artikel 9 angegebene Kennung zu verwenden.
{LEI}
{ALPHANUM-20}
{NATIONAL_ID}
12
Kaufentscheidungsträger — Vorname(n)
Vollständige(r) Vorname(n) des Kaufentscheidungsträgers. Bei mehreren Vornamen sind sämtliche Namen durch Kommata getrennt in diesem Feld anzugeben.
{ALPHANUM-140}
13
Kaufentscheidungsträger — Nachname(n)
Vollständige(r) Nachname(n) des Kaufentscheidungsträgers. Bei mehreren Nachnamen sind sämtliche Nachnamen durch Kommata getrennt in diesem Feld anzugeben.
{ALPHANUM-140}
14
Kaufentscheidungsträger — Geburtsdatum
Geburtsdatum des Kaufentscheidungsträgers.
{DATEFORMAT}
15
Identifikationscode des Verkäufers
Code zur Identifikation des Veräußerers des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;.
Ist der Verkäufer eine juristische Person, sind der LEI-Code des Veräußerers oder die alternativen Kennungen gemäß Artikel 14 Absatz 3 zu verwenden.
Wenn der Verkäufer keine juristische Person ist, ist die in Artikel 9 angegebene Kennung zu verwenden.
Wurde der Auftrag im Namen des Kunden zur Ausführung an einen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; übermittelt, der außerhalb der Union Dienstleistungen erbringt, so wird der MIC-Code der Plattform oder die LEI dieses Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; verwendet.
Führt der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; das Geschäft auf einer Handelsplattform in einem Drittland aus, so ist die LEI, die in Artikel 14 Absatz 3 genannte alternative Kennung oder die nationale ID des Verkäufers anzugeben.
„INTC“ ist als Bezeichnung für ein Kundensammelkonto bei dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; zu verwenden, um eine Übertragung auf dieses oder von diesem Konto mit einer zugehörigen Zuteilung zu dem/den einzelnen Kunden von diesem bzw. auf dieses Konto zu melden.
{LEI}
{ALPHANUM-20}
{MIC}
{NATIONAL_ID}
„INTC“
16
Land der Zweigniederlassung für den Verkäufer
Ist der Verkäufer ein Kundeeine natürliche oder juristische Person, für die ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt;, ist in diesem Feld das Land der Zweigniederlassung anzugeben, die den Auftrag von dem Kunden erhalten hat oder eine Anlageentscheidung für einen Kunden im Einklang mit einem durch den Kunden erteilten Vermögensverwaltungsmandat getroffen hat, wie in Artikel 16 gefordert.
Wurde diese Tätigkeit nicht durch eine Zweigniederlassung durchgeführt, ist in diesem Feld der Ländercode des Herkunftsmitgliedstaatsbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat; des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; oder (im Falle von Drittlandfirmen) der Ländercode des Landes, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; seine Hauptverwaltung oder seinen Sitz hat, anzugeben.
{COUNTRYCODE_2}
17
Verkäufer — Vorname(n)
Vollständige(r) Vorname(n) des Verkäufers. Bei mehreren Vornamen sind sämtliche Namen durch Kommata getrennt in diesem Feld anzugeben.
{ALPHANUM-140}
18
Verkäufer — Nachname(n)
Vollständige(r) Nachname(n) des Verkäufers. Bei mehreren Nachnamen sind sämtliche Nachnamen durch Kommata getrennt in diesem Feld anzugeben.
{ALPHANUM-140}
19
Verkäufer — Geburtsdatum
Geburtsdatum des Verkäufers
{DATEFORMAT}
20
Code der für die Verkaufentscheidung verantwortlichen Person
Code zur Identifikation der Person, die die Entscheidung zum Verkauf des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; trifft.
Wird die Entscheidung von einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; getroffen, ist in diesem Feld der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; und nicht die Einzelperson anzugeben, die die Anlageentscheidung getroffen hat.
Ist der Entscheidungsträger eine juristische Person, sind der LEI-Code oder die in Artikel 14 Absatz 3 angegebene alternative Kennung zu verwenden. Wenn der Entscheidungsträger keine juristische Person ist, ist die in Artikel 9 angegebene Kennung zu verwenden.
{LEI}
{ALPHANUM-20}
{NATIONAL_ID}
21
Verkaufentscheidungsträger — Vorname(n)
Vollständige(r) Vorname(n) des Verkaufentscheidungsträgers. Bei mehreren Vornamen sind sämtliche Namen durch Kommata getrennt in diesem Feld anzugeben.
{ALPHANUM-140}
22
Verkaufentscheidungsträger — Nachname(n)
Vollständige(r) Nachname(n) des Verkaufentscheidungsträgers. Bei mehreren Nachnamen sind sämtliche Nachnamen durch Kommata getrennt in diesem Feld anzugeben.
{ALPHANUM-140}
23
Verkaufentscheidungsträger — Geburtsdatum
Geburtsdatum des Verkaufentscheidungsträgers
{DATEFORMAT}
24
Indikator für die Übermittlung eines Auftrags
„true“ (zutreffend) gibt die übermittelnde Firma in der Meldung der übermittelnden Firma an, wenn die Voraussetzungen für eine Übermittlung gemäß Artikel 11 nicht erfüllt sind
„false“ (nicht zutreffend) — unter allen anderen Umständen
„true“ (zutreffend)
„false“ (nicht zutreffend)
25
Identifikationscode der übermittelnden Firma für den Käufer
Code zur Identifikation der Firma, die den Auftrag übermittelt
In diesem Feld gibt die Empfängerfirma in der Meldung der Empfängerfirma den von der übermittelnden Firma bereitgestellten Identifikationscode an.
{LEI}
{ALPHANUM-20}
26
Identifikationscode der übermittelnden Firma für den Verkäufer
Code zur Identifikation der Firma, die den Auftrag übermittelt.
In diesem Feld gibt die Empfängerfirma in der Meldung der Empfängerfirma den von der übermittelnden Firma bereitgestellten Identifikationscode an
{LEI}
{ALPHANUM-20}
27
Handelszeitpunkt
Datum und Uhrzeit der Geschäftsausführung.
Für nicht an einem Handelsplatz ausgeführte Geschäfte entsprechen das Datum und die Uhrzeit denjenigen, zu denen die Parteien den Inhalt der folgenden Felder vereinbaren: Menge, Preis, Währungen in den Feldern 31, 34 und 44, Kennung des Instruments, Klassifizierung des Instruments und Kennung des Basiswerts, sofern anwendbar. Bei Geschäften, die nicht an einem Handelsplatz ausgeführt werden, muss die Zeit mindestens sekundengenau angegeben werden.
Bei Geschäften, die sich aus der Übermittlung eines Auftrags durch die ausführende Firma im Namen eines Kunden an eine dritte Partei ergeben und bei denen die Voraussetzungen für eine Übermittlung gemäß Artikel 11 nicht erfüllt sind, sind Datum und Uhrzeit des Geschäfts und nicht der Zeitpunkt der Auftragsübermittlung anzugeben.
{DATE_TIME_FORMAT}
28
Handelsbezogene Funktion
Zeigt an, ob der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, der das Geschäft durchführt, beim Handel auf die Zusammenführung sich deckender Kundenaufträgedie Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 38 der Richtlinie 2014/65/EU; zurückgreift oder Kryptowerte gegen einen Geldbetrageinen Geldbetrag im Sinne von Artikel 4 Nummer 25 der Richtlinie (EU) 2015/2366; tauscht.
Resultiert das Geschäft nicht aus der Zusammenführung sich deckender Kundenaufträgedie Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 38 der Richtlinie 2014/65/EU; oder einem Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetragden Abschluss von Verträgen mit Kunden über den Kauf oder Verkauf von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag unter Einsatz eigenen Kapitals; durch die ausführende Firma, ist in diesem Feld anzugeben, dass das Geschäft im Rahmen anderer Funktionen ausgeführt wurde.
„DEAL“ — Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetragden Abschluss von Verträgen mit Kunden über den Kauf oder Verkauf von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag unter Einsatz eigenen Kapitals; oder gegen andere Kryptowerte
„MTCH“ — Zusammenführung sich deckender Kundenaufträgedie Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 38 der Richtlinie 2014/65/EU;
„AOTC“ — andere Kapazität
29
Menge
Die Anzahl der Einheiten der Kryptowerte oder der monetäre Wert des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;.
Wird der Preis in Teilkomponenten dieses Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; ausgedrückt, so wird er dennoch als Dezimalnotation des in Einheiten dieses Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; ausgedrückten Preises erfasst.
Die Angaben in diesem Feld müssen mit den in den Feldern 31 und 32 angegebenen Werten übereinstimmen.
{DECIMAL-18/17}, falls die Menge als Anzahl der Einheiten ausgedrückt wird;
{DECIMAL-18/5}, falls die Menge als monetärer Wert oder Nominalwert ausgedrückt wird
30
Währung der Menge
Währung, in der die Menge ausgedrückt wird.
Nur anzugeben, wenn die Menge als Nominalwert oder monetärer Wert ausgedrückt wird.
Die Menge bezieht sich auf die Einheiten des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;, auch wenn das Geschäft auf Teilkomponenten dieses Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; lautet.
Wird der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; in E-GeldE-Geld im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2009/110/EG;/E-Geld-Tokeneinen Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer amtlichen Währung gewahrt werden soll; gehandelt, ist der in Artikel 15 spezifizierte Digital Token Identifier-Code oder die alternative Kennung zu verwenden.
{CURRENCYCODE_3}
{DTI}
{ALPHANUM-20}
31
Preis
Handelspreis des Geschäfts, ggf. ohne Provision, sonstige Gebühren und aufgelaufene Zinsen.
Wird der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; auf der Grundlage eines Währungspaars gehandelt, so gibt der Preis die Menge der quotierten Währung für eine Einheit der Basiswährung an.
Wird der Preis in Teilkomponenten dieses Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; ausgedrückt, so wird er dennoch als Dezimalnotation des in Einheiten dieses Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; ausgedrückten Preises erfasst.
Wenn der Preis als monetärer Wert erfasst wird, ist er in der Hauptwährungseinheit anzugeben.
Wenn kein Preis anwendbar ist, lautet der Wert „NOAP“.
Die in diesem Feld zu erfassende Information muss mit den in Feld 30 genannten Werten übereinstimmen.
{DECIMAL-18/13}, falls der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird
{DECIMAL-11/10}, falls der Preis als Prozentsatz oder Rendite ausgedrückt wird
{DECIMAL-18/17}, falls der Preis in Basispunkten ausgedrückt wird
„NOAP“, falls der Preis nicht anwendbar ist
32
Währung des Preises
Währung, in der der Preis ausgedrückt wird (in den Fällen, in der der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird).
Wird der Preis des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; in monetärer Form anhand eines Währungspaars ausgedrückt, ist das Währungspaar anzugeben, in dem der Preis des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;, auf den sich der Auftrag bezieht, ausgedrückt wird. Der erste Währungscode entspricht der Basiswährung und der zweite der Quotierungswährung. Die Quotierungswährung bestimmt den Preis einer Einheit der Basiswährung. Um die Fiatwährung bzw. den Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; im Währungspaar darzustellen, werden der ISO-Währungscode und die DTI-Kurzbezeichnung verwendet, die gemäß den Datenelementen nach ISO 24165-2 für die Registrierung des DTI oder der alternativen Kennung gemäß Artikel 15 registriert wurden.
{CURRENCYCODE_3}
{DTI}
{ALPHANUM-20}
Für Fiatwährungen in einem Währungspaar sollte der Code {CURRENCYCODE_3} verwendet werden.
Für Kryptowerte in einem Währungspaar sollte der Code {DTI_SHORT_NAME} verwendet werden.
„NOAP“
33
Handelsplattform für Kryptowerte
Kennung der Handelsplattform für Kryptowerte, wo das Geschäft ausgeführt wurde.
Für Geschäfte, die auf einer Handelsplattform für Kryptowerte ausgeführt werden, ist der Segment MIC nach ISO 10383 zu verwenden. Falls es keinen Segment MIC gibt, ist der Operating MIC zu verwenden.
Bei Kryptowerten, die zum Handel zugelassen sind oder auf einer Handelsplattform für Kryptowerte gehandelt werden oder für die ein Antrag auf Zulassung gestellt wurde, ist der MIC-Code „XOFF“ zu verwenden, wenn das Geschäft mit diesem Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; nicht auf einer Handelsplattform für Kryptowerte ausgeführt wurde.
Bei Kryptowerten, die nicht zum Handel zugelassen sind oder auf einer Handelsplattform für Kryptowerte gehandelt werden oder für die kein Antrag auf Zulassung gestellt wurde, ist der MIC-Code „XXXX“ zu verwenden.
{MIC}
34
Land der Mitgliedschaft der Zweigniederlassung
Code zur Identifikation des Landes einer Zweigniederlassung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, dessen Mitgliedschaft bei einer Handelsplattform für Kryptowerte zur Ausführung des Geschäfts genutzt wurde.
Wurde keine Mitgliedschaft bei einer Handelsplattform für Kryptowerte einer Zweigniederlassung genutzt, ist in diesem Feld der Ländercode des Herkunftsmitgliedstaatsbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat; des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; oder (im Falle von Drittlandfirmen) der Ländercode des Landes, in dem die Firma ihre Hauptverwaltung oder ihren Sitz hat, anzugeben.
Dieses Feld ist nur für die Marktseite eines auf einer Handelsplattform für Kryptowerte ausgeführten Geschäfts auszufüllen.
{COUNTRYCODE_2}
35
Zahlung bei Abschluss
Monetärer Wert jeglicher Zahlungen, die der Verkäufer bei Abschluss erhalten oder geleistet hat.
Erhält der Verkäufer die Zahlung bei Abschluss, ist der angegebene Wert positiv. Leistet der Verkäufer die Zahlung bei Abschluss, ist der angegebene Wert negativ.
{DECIMAL-18/5}
36
Währung der Zahlung bei Abschluss
Währung der Zahlung bei Abschluss
{CURRENCYCODE_3}
{DTI}
{ALPHANUM-20}
37
ID für Bestandteile eines komplexen Geschäfts
Interne Kennung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; zur Identifizierung aller Geschäftsaufzeichnungen im Zusammenhang mit derselben Ausführung einer Kombination von Kryptowerten. Der Code muss auf der Ebene der Firma eindeutig für die Gruppe von Geschäftsaufzeichnungen sein, die im Zusammenhang mit der Ausführung stehen.
{ALPHANUM-35}
38
Kryptowert-Identifikationscode
Code zur Identifikation des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;
Dieses Feld gilt für Kryptowerte, für die ein Antrag auf Zulassung zum Handel gestellt wurde, die zum Handel zugelassen sind oder auf einer Handelsplattform für Kryptowerte gehandelt werden.
{DTI}
{ALPHANUM-20}
39
Vollständiger Name des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;
Vollständige Bezeichnung des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;.
{ALPHANUM-350}
40
Klassifizierung von Kryptowerten
Zur Klassifizierung des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; verwendete Taxonomie.
oder
Es ist ein vollständiger und richtiger CFI-Code anzugeben, sofern verfügbar.
ART
EMT
OT
{CFI_CODE}
41
Anlageentscheidung beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;
Code zur Identifikation der Person oder des Algorithmus beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die bzw. der die Anlageentscheidung trifft. Der Code bleibt für jede Codeliste bzw. Handelsstrategie, die den Algorithmus bildet, gleich und wird konsequent verwendet, wenn auf den Algorithmus oder die Version des Algorithmus Bezug genommen wird, sobald eine Zuordnung erfolgt ist.
Bei natürlichen Personen ist die in Artikel 9 angegebene Kennung zu verwenden.
Wurde die Anlageentscheidung von einem Algorithmus getroffen, der einzelne Auftragsparameter automatisch bestimmt, einschließlich der Entscheidung über die Auslösung des Auftrags oder der Festlegung seines Zeitpunkts, seines Preises oder seiner Menge, ist das Feld gemäß Artikel 8 auszufüllen.
Dieses Feld gilt nur für Anlageentscheidungen innerhalb der Firma.
Handelt es sich bei dem Geschäft um einen übermittelten Auftrag, der die Voraussetzungen für eine Übermittlung gemäß Artikel 11 erfüllt, nimmt die Empfängerfirma die Angaben in diesem Feld anhand der von der übermittelnden Firma erhaltenen Informationen in der Meldung der Empfängerfirma vor.
{NATIONAL_ID} — Natürliche Personen
ALPHANUM-50 — Algorithmen
42
Land der Zweigniederlassung, die für die Person verantwortlich ist, die die Anlageentscheidung trifft
Code zur Identifikation des Landes der Zweigniederlassung des Anbieterseine natürliche oder juristische Person oder ein anderes Unternehmen, die bzw. das Kryptowerte öffentlich anbietet, oder den Emittenten, der Kryptowerte öffentlich anbietet; für Kryptowerte-Dienstleistungen, die gemäß Artikel 16 für die Person verantwortlich ist, die die Anlageentscheidung trifft.
Wurde die Person, die die Anlageentscheidung trifft, nicht von einer Zweigniederlassung beaufsichtigt, muss in diesem Feld der Ländercode des Herkunftsmitgliedstaatsbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat; des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; oder der Ländercode des Mitgliedstaats eingetragen werden, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; seinen Sitz hat.
Handelt es sich bei dem Geschäft um einen übermittelten Auftrag, der die Voraussetzungen für eine Übermittlung gemäß Artikel 11 erfüllt, nimmt die Empfängerfirma die Angaben in diesem Feld anhand der von der übermittelnden Firma erhaltenen Informationen in der Meldung der Empfängerfirma vor.
Dieses Feld ist nicht anwendbar, wenn die Anlageentscheidung von einem Algorithmus getroffen wurde, der einzelne Auftragsparameter automatisch bestimmt, einschließlich der Entscheidung über die Auslösung des Auftrags oder der Festlegung seines Zeitpunkts, seines Preises oder seiner Menge.
{COUNTRYCODE_2}
43
Ausführung innerhalb der Firma
Code zur Identifikation der Person oder des Algorithmus, die bzw. der einzelne Parameter beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; für die Ausführung von Aufträgen automatisch bestimmt, einschließlich der Entscheidung über die Auslösung des Auftrags oder der Festlegung seines Zeitpunkts, seines Preises oder seiner Menge.
Bei natürlichen Personen ist die in Artikel 9 angegebene Kennung zu verwenden. Wurde die Ausführung von einem Algorithmus getätigt, der einzelne Auftragsparameter automatisch bestimmt, einschließlich der Entscheidung über die Auslösung des Auftrags oder der Festlegung seines Zeitpunkts, seines Preises oder seiner Menge, ist das Feld gemäß Artikel 8 auszufüllen.
{NATIONAL_ID} — Natürliche Personen
ALPHANUM-50 — Algorithmen
CLIENTmeans any natural or legal person to whom a crypto-asset service provider provides crypto-asset services; — Kundeeine natürliche oder juristische Person, für die ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt;
44
Land der Zweigniederlassung, die die Aufsichtsverantwortung für die Person hat, die die Bedingungen für die Ausführung bestimmt
Code zur Identifikation des Landes der Zweigniederlassung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;, die gemäß Artikel 16 die Aufsichtsverantwortung für die Person hat, die die Ausführung des Geschäfts bestimmt.
Wurde die verantwortliche Person nicht von einer Zweigniederlassung beaufsichtigt, muss in diesem Feld der Ländercode des Herkunftsmitgliedstaatsbei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in der Union haben, den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter oder die Person seinen bzw. ihren Sitz hat;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die zwar keinen Sitz, dafür aber eine oder mehrere Zweigniederlassungen in der Union haben, den Mitgliedstaat, den der Anbieter oder die Person aus den Mitgliedstaaten, in denen er bzw. sie Zweigniederlassungen hat, auswählt;bei Anbietern von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, die ihren Sitz in einem Drittland und keine Zweigniederlassung in der Union haben, entweder den Mitgliedstaat, in dem die Kryptowerte erstmals öffentlich angeboten werden sollen, oder je nach Wahl des Anbieters oder der Person, die eine Zulassung zum Handel beantragt, den Mitgliedstaat, in dem der erste Antrag auf Zulassung zum Handel mit diesen Kryptowerte gestellt wird;bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Mitgliedstaat, in dem der Emittent vermögenswertereferenzierter Token seinen Sitz hat;bei Emittenten von E-Geld-Token die Mitgliedstaaten, in denen der Emittent von E-Geld-Token als Kreditinstitut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder als E-Geld-Institut gemäß der Richtlinie 2009/110/EG zugelassen ist;bei Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Mitgliedstaat, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seinen Sitz hat; des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; oder der Ländercode des Mitgliedstaats eingetragen werden, in dem der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; seinen Sitz hat.
Dieses Feld ist nicht anwendbar, wenn die Ausführung von einem Algorithmus getätigt wurde, der einzelne Auftragsparameter automatisch bestimmt, einschließlich der Entscheidung über die Auslösung des Auftrags oder der Festlegung seines Zeitpunkts, seines Preises oder seiner Menge.
{COUNTRYCODE_2}
45
Leerverkaufsindikator
Angabe zur Identifizierung eines Verkaufs eines Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;, der sich zum Zeitpunkt des Eingehens der Verkaufsvereinbarung nicht im Eigentum des Verkäufers befindet, einschließlich eines Verkaufs, bei dem der Verkäufer zum Zeitpunkt des Eingehens der Verkaufsvereinbarung die Aktie oder das Schuldinstrument geliehen hat oder eine Vereinbarung getroffen hat, sie bzw. es zu leihen, um sie bzw. es bei der Abwicklung zu liefern.
„true“ (zutreffend)
„false“ (nicht zutreffend)
ABSCHNITT 4 On-Chain-Daten
Tabelle 4
Zu On-Chain-Daten zu speichernde Angaben
Feld-Nr.
Feld
Erforderliche Aufzeichnungen
Der zuständigen Behörde bereitzustellende Angaben
1
Transaktionshash
Kennung, die die eindeutige Identifizierung einer Transaktion im Netz ermöglicht.
{ALPHANUM-140}
2
Wallet-Adressen
Code zur eindeutigen Identifizierung der Wallet des Käufers/Verkäufers, an die der Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; übertragen wird.
{ALPHANUM-140}
3
Adressen intelligenter Verträge
Code zur eindeutigen Identifizierung der Adresse eines intelligenten Vertrags.
{ALPHANUM-140}
4
Zeitstempel
Zeitstempel der Erstellung des Blocks.
{DATE_TIME_FORMAT}
5
Menge/aktuelles Gesamtangebot
Verhältnis zwischen der übertragenen Menge und dem aktuellen Umlaufbetrag des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;.
6
Token-ID
Digital Token Identifier
{DTI}
7
Netzgebühr
Gebühren, die zur Deckung der Kosten für die Erstellung eines neuen Blocks erhoben werden.
8
Gebührenobergrenze
Dies ist der Höchstbetrag der „Netzgebühren“, die ein On-Chain-Nutzer für die Ausführung einer bestimmten Transaktion zu zahlen bereit ist.
9
Datenumfang
Dieses Feld ist mit Feld 8 verknüpft. Eine On-Chain-Transaktion kann in einem bestimmten Datenfeld „Anhänge“ enthalten, die sich auf die für die Bearbeitung der Transaktion verlangten „Netzgebühren“ auswirken.
10
An
Eindeutige Kennungen des Käufers und Verkäufers, die normalerweise vom DLT-Protokoll auf Basis der Wallet-Adressen des Käufers/Verkäufers generiert werden.
{ALPHANUM-140}
11
Von
Eindeutige Kennung des Verkäufers, die normalerweise vom DLT-Protokoll auf Basis der Wallet-Adressen des Verkäufers generiert wird.
{ALPHANUM-140}
12
Währung
Währungscode
{CURRENCYCODE_3}
{DTI}
13
Referenznummer des Geschäfts
In Abschnitt 3 Feld 2 gemeldete Identifikationsnummer, die bei jedem Dateneintrag für die ausführende Firma eindeutig ist, damit eine Verbindung zwischen dem On-Chain-Bericht und dem Off-Chain-Bericht hergestellt werden kann.
{ALPHANUM-140}
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