Source: OJ L, 2025/1140, 10.6.2025
Current language: DE
- Markets in crypto-assets
Crypto-asset service provider
- RTS on record keeping
Artikel 4 Aufbewahrung von Dokumenten über die Rechte und Pflichten des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen und des Kunden
Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; bewahren die Dokumente, in denen ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Dienstleistungen sowie die Rechte und Pflichten ihrer Kunden dargelegt sind, für einen Zeitraum von fünf Jahren ab der Beendigung der Vereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen auf.
Auf Ersuchen einer zuständigen Behörde, das vor Ablauf des in Absatz 1 genannten Fünfjahreszeitraums gestellt wird, bewahren die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; die in Absatz 1 genannten Dokumente für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren ab dem Tag der Beendigung der Vereinbarung über die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen auf.
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