Source: OJ L, 2025/1140, 10.6.2025
Current language: DE
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- RTS on record keeping
Artikel 8 Identifizierung der Person oder des Computeralgorithmus, die bzw. der beim Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen die Anlageentscheidung trifft
Trifft eine Person oder ein Computeralgorithmus bei einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; die Anlageentscheidung, einen bestimmten Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; im Namen des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; oder im Namen eines Kunden gemäß einem von diesem erteilten Vermögensverwaltungsmandat zu erwerben oder zu veräußern, so ist diese Person oder dieser Computeralgorithmus gemäß Abschnitt 3 Tabelle 3 Feld 41 des Anhangs zu identifizieren und aufzuzeichnen.
Sind sowohl eine Person als auch ein Computeralgorithmus an der Anlageentscheidung beteiligt oder sind mehrere Personen oder Algorithmen an dieser Entscheidung beteiligt, so zeichnet der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungenjede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen; die Person oder den Computeralgorithmus auf, die bzw. der für diese Entscheidung hauptverantwortlich ist.
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