Source: OJ L, 2024/1620, 19.6.2024

Current language: DE

Artikel 85 Allgemeine Bestimmung


    1. In allen Angelegenheiten, die nicht durch diese Verordnung erfasst werden, gelten für das Personal der Behörde das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union sowie die im gegenseitigen Einvernehmen der Organe der Union erlassenen Regelungen zur Durchführung des Statuts und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union.

    1. Abweichend von Absatz 1 sind der Vorsitzende der Behörde und die in Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b genannten Mitglieder des Direktoriums hinsichtlich der Amtsbezüge und des Ruhestandsalters gemäß der Verordnung (EU) 2016/300 des Rates(43)Verordnung (EU) 2016/300 des Rates vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU (ABl. L 58 vom 4.3.2016, S. 1). einem Mitglied beziehungsweise dem Kanzler des Gerichts der Europäischen Union gleichgestellt. Für Angelegenheiten, die nicht von dieser Verordnung oder der Verordnung (EU) 2016/300 erfasst sind, gelten das Statut der Beamten und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten entsprechend.

    1. Das Direktorium erlässt im Einvernehmen mit der Kommission die erforderlichen Durchführungsbestimmungen gemäß den in Artikel 110 des Statuts vorgesehenen Regelungen.

    1. Die Behörde kann auf abgeordnete nationale Sachverständige oder sonstiges nicht bei der Behörde beschäftigtes Personal, einschließlich abgeordneter Bediensteter zentraler Meldestellen, zurückgreifen.

    1. Das Direktorium erlässt Regelungen für Personal aus den Mitgliedstaaten, das an die Behörde abgeordnet wird, und aktualisiert diese nach Bedarf. Diese Regelungen umfassen insbesondere die finanziellen Modalitäten dieser Abordnungen, auch im Hinblick auf Versicherungen und Schulungen. Diese Regelungen tragen der Tatsache Rechnung, dass die Bediensteten abgeordnet sind und als Personal der Behörde eingesetzt werden sollen. Die Regelungen enthalten Bestimmungen über die Einsatzbedingungen. Sofern zutreffend, bemüht sich das Direktorium um die Gewährleistung von Kohärenz mit den für die Erstattung von Dienstreisekosten des Statutspersonals geltenden Bestimmungen.

We're continuously improving our platform to serve you better.

Your feedback matters! Let us know how we can improve.

Found a bug?

Springflod is a Swedish boutique consultancy firm specialising in cyber security within the financial services sector.

We offer professional services concerning information security governance, risk and compliance.

Crafted with ❤️ by Springflod