Source: OJ L 150, 9.6.2023, pp. 40–205

Current language: DE

MiCA regulation

VERORDNUNG (EU) 2023/1114 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 31. Mai 2023

über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank(1)ABl. C 152 vom 29.4.2021, S. 1.,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses(2)ABl. C 155 vom 30.4.2021, S. 31.,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren(3)Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 20. April 2023 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 16. Mai 2023.,

in Erwägung nachstehender Gründe:

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Erwägungsgrund 1 Importance of transformative technologies

Es muss sichergestellt werden, dass die Gesetzgebungsakte der Union im Bereich Finanzdienstleistungen dem digitalen Zeitalter angemessen sind und zu einer zukunftsfähigen Wirtschaft im Dienste der Menschen beitragen, indem sie beispielsweise den Einsatz innovativer Technologien ermöglichen. Die Union hat ein politisches Interesse an der Entwicklung und Förderung der Einführung transformativer Technologien im Finanzsektor wie etwa der Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; (DLT). Voraussichtlich werden viele nach wie vor nicht vollständig erforschte Anwendungen der Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht; einschließlich der Blockchain-Technologie auch künftig neue Arten von Wirtschaftstätigkeiten und Geschäftsmodellen hervorbringen, die zusammen mit der Branche der Kryptowerte selbst zum Wirtschaftswachstum und zu neuen Beschäftigungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger der Union beitragen werden.

Erwägungsgrund 2 Benefits of crypto-assets

Kryptowerte gehören zu den wichtigsten Anwendungen der Distributed-Ledger-Technologieoder „DLT“ eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht;. Kryptowerte sind digitale Darstellungen von Werten oder Rechten, die Marktteilnehmern wie beispielsweise Kryptowerte-Kleinanlegern erheblichen Nutzen bringen könnten. Darstellungen von Werten umfassen den externen, nicht inhärenten Wert, der einem Kryptowerteine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann; von den betroffenen Parteien oder Marktteilnehmern zuerkannt wird; d. h, der Wert ist subjektiv und beruht nur auf dem Interesse des Käufers des Kryptowertseine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann;. Durch eine Straffung der Kapitalbeschaffung und eine Vergrößerung des Wettbewerbs könnten Angebote über Kryptowerte auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine innovative und inklusive Finanzierungsalternative ermöglichen. Kryptowerte, die als Zahlungsmittel verwendet werden, können insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext kostengünstigere, schnellere und effizientere Zahlungen ermöglichen, da die Zahl der Intermediäre begrenzt wird.

Erwägungsgrund 3 Crypto-assets that qualify as financial instruments

Manche Kryptowerte — insbesondere solche, die als Finanzinstrumente im Sinne der Begriffsbestimmung in der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(4)Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349). gelten — fallen in den Anwendungsbereich bestehender Unionsrechtsakte über Finanzdienstleistungen. Daher gilt für Emittenten solcher Kryptowerte und für Unternehmen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit solchen Kryptowerten ausüben, bereits ein umfassendes Paket aus Unionsvorschriften.

HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

  1. Titel IGegenstand, anwendungsbereich und begriffsbestimmungen
  2. Titel IIAndere kryptowerte als vermögenswertereferenzierte token oder e-geld-token
  3. Titel IIIVermögenswertereferenzierte token
  4. Titel IVE-geld-token
  5. Titel VZulassung und bedingungen für die ausübung der tätigkeit eines anbieters von kryptowerte-dienstleistungen
  6. Titel VIVerhinderung und verbot von marktmissbrauch im zusammenhang mit kryptowerten
  7. Titel VIIZuständige behörden, die eba und die esma
  8. Titel VIIIDelegierte rechtsakte
  9. Titel IXÜbergangs- und schlussbestimmungen
Annexes(1 – 6)
  1. Anhang I
  2. Anhang II
  3. Anhang III
  4. Anhang IV
  5. Anhang V
  6. Anhang VI

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 31. Mai 2023.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Die Präsidentin

R. METSOLA

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. KULLGREN

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